Rückrufservice

Sensationsurteil vom EuGH - Millionen von Verbraucherdarlehen rückabwickelbar

Der Europäische Gerichtshof gibt dem Widerrufsjoker eine neue Chance. Zur Sache C 66/19  hat der EuGH aktuell entschieden, dass Kaskadenverweise in Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten nicht dem Grundsatz „prägnant und verständlich“ folgen. „Rund 20 Millionen Verträge zu Autofinanzierungen und Leasing könnten davon in Deutschland betroffen sein“, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Marcel Seifert – Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte - der bereits zahlreiche Widerrufe gerichtlich und außergerichtlich durchgesetzt hat.

Banken haben sogenannte Kaskadenverweise verwendet. Darunter versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. Seifert: „Verbraucher sind gezwungen, seitenweise komplexe Inhalte zu studieren, zu verstehen und in Bezug zum eigenen Vertrag zu bringen. Der EuGH hat dankenswerterweise entschieden, dass dies Verbrauchern nicht zuzumuten ist!“

In nahezu allen Widerrufsbelehrungen seit 2010 (für Immobilienfinanzierungen nur bis 2016) findet sich ein Verweis auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Quelle ist in Bezug auf den zugrundeliegenden Vertrag nur zu deuten, wenn man auf eine weitere Textseite wechselt und weiterliest. Diese Art von Kaskadenverweisen sind nach europäischem Recht in Widerrufsbelehrungen nicht zulässig.

 „Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist“ – so der EuGH in der Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt Seifert: „Verbraucher sollten klar und prägnant informiert werden, Kaskadenverweise stehen für ganz andere Dinge, nämlich für ein aufwendiges Einlesen in komplexe Inhalte!“

Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, sind daher konkret widerrufbar. Während Autobanken den Passus noch heute nutzen verzichten Banken bei Immobiliendarlehen seit 2016 darauf.

Der BGH hatte die jetzt vom EuGH gerügte Klausel 2016 übrigens für rechtens erklärt, ob Banken sich in anstehenden Verfahren darauf berufen können ist derzeit noch völlig offen.

[view:ctaaktuelles=block_1]

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte  prüft Darlehensverträge kostenlos und steht Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gern zur Verfügung.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Sparer, die Prämiensparverträge mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen haben, können sich ggf. auf einen Zinsnachschlag freuen. Grund ist, dass der Zinssatz oft zu niedrig veranschlagt wurde. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Brandenburg vom 27. März 2024 (Az.: 4 U 97/22). Das Oberlandesgericht entschied, dass eine Sparkasse einer Kundin knapp 5.000 Euro Zinsen aus ihrem Präminensparvertag nachzahlen muss.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen und für sicherheitsorientierte Anleger dementsprechend ungeeignet. Dennoch werden Nachrangdarlehen auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. Dass sich die Anlageberater bzw. Anlagevermittler dadurch gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig machen können, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hof vom 20. September 2024 (Az.: 33 O 355/23).

Das Amtsgericht Schwerin hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG am 12. November 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit regulär eröffnet (Az.: 580 IN 683/24). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 24. Dezember 2024 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.

Bei einem Urlaub in Südafrika wird einem Touristen seine Kreditkarte gestohlen und mit rund 8.000 Euro belastet. Das Geld ist jedoch nicht verloren. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 15. Dezember 2023 entschieden, dass die Bank ihrem Kunden das Geld ersetzen muss (Az.: 318 O 21/23).

Der offene Immobilienfonds Schroders Immobilienwerte Deutschland hat den Vertrieb und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Begründet wird dies mit der veränderten Marktlage, die dazu geführt habe, dass sich der Fonds nicht mehr mit auskömmlichen Renditeerwartungen für Privatanleger weiterführen lasse.

Auf Anleger offener Immobilienfonds könnten unruhige Zeiten zukommen. Nachdem der UniImmo Wohnen ZBI Ende Juni um fast 17 Prozent dramatisch abgewertet wurde, hat nun auch der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAm Grund eine deutliche Abwertung erfahren. So ist der Anteilspreis zum 2. November 2024 um 1,94 Euro auf 81,73 Euro gesunken, wie KanAm am 4. November 2024 mitteile.