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Sensationsurteil vom EuGH - Millionen von Verbraucherdarlehen rückabwickelbar

Der Europäische Gerichtshof gibt dem Widerrufsjoker eine neue Chance. Zur Sache C 66/19  hat der EuGH aktuell entschieden, dass Kaskadenverweise in Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten nicht dem Grundsatz „prägnant und verständlich“ folgen. „Rund 20 Millionen Verträge zu Autofinanzierungen und Leasing könnten davon in Deutschland betroffen sein“, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Marcel Seifert – Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte - der bereits zahlreiche Widerrufe gerichtlich und außergerichtlich durchgesetzt hat.

Banken haben sogenannte Kaskadenverweise verwendet. Darunter versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. Seifert: „Verbraucher sind gezwungen, seitenweise komplexe Inhalte zu studieren, zu verstehen und in Bezug zum eigenen Vertrag zu bringen. Der EuGH hat dankenswerterweise entschieden, dass dies Verbrauchern nicht zuzumuten ist!“

In nahezu allen Widerrufsbelehrungen seit 2010 (für Immobilienfinanzierungen nur bis 2016) findet sich ein Verweis auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Quelle ist in Bezug auf den zugrundeliegenden Vertrag nur zu deuten, wenn man auf eine weitere Textseite wechselt und weiterliest. Diese Art von Kaskadenverweisen sind nach europäischem Recht in Widerrufsbelehrungen nicht zulässig.

 „Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist“ – so der EuGH in der Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt Seifert: „Verbraucher sollten klar und prägnant informiert werden, Kaskadenverweise stehen für ganz andere Dinge, nämlich für ein aufwendiges Einlesen in komplexe Inhalte!“

Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, sind daher konkret widerrufbar. Während Autobanken den Passus noch heute nutzen verzichten Banken bei Immobiliendarlehen seit 2016 darauf.

Der BGH hatte die jetzt vom EuGH gerügte Klausel 2016 übrigens für rechtens erklärt, ob Banken sich in anstehenden Verfahren darauf berufen können ist derzeit noch völlig offen.

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