Rückrufservice

Sensationsurteil vom EuGH - Millionen von Verbraucherdarlehen rückabwickelbar

29.03.2020

Der Europäische Gerichtshof gibt dem Widerrufsjoker eine neue Chance. Zur Sache C 66/19  hat der EuGH aktuell entschieden, dass Kaskadenverweise in Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten nicht dem Grundsatz „prägnant und verständlich“ folgen. „Rund 20 Millionen Verträge zu Autofinanzierungen und Leasing könnten davon in Deutschland betroffen sein“, so der Stuttgarter Rechtsanwalt Marcel Seifert – Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte - der bereits zahlreiche Widerrufe gerichtlich und außergerichtlich durchgesetzt hat.

Banken haben sogenannte Kaskadenverweise verwendet. Darunter versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. Seifert: „Verbraucher sind gezwungen, seitenweise komplexe Inhalte zu studieren, zu verstehen und in Bezug zum eigenen Vertrag zu bringen. Der EuGH hat dankenswerterweise entschieden, dass dies Verbrauchern nicht zuzumuten ist!“

In nahezu allen Widerrufsbelehrungen seit 2010 (für Immobilienfinanzierungen nur bis 2016) findet sich ein Verweis auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Quelle ist in Bezug auf den zugrundeliegenden Vertrag nur zu deuten, wenn man auf eine weitere Textseite wechselt und weiterliest. Diese Art von Kaskadenverweisen sind nach europäischem Recht in Widerrufsbelehrungen nicht zulässig.

 „Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist“ – so der EuGH in der Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt Seifert: „Verbraucher sollten klar und prägnant informiert werden, Kaskadenverweise stehen für ganz andere Dinge, nämlich für ein aufwendiges Einlesen in komplexe Inhalte!“

Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, sind daher konkret widerrufbar. Während Autobanken den Passus noch heute nutzen verzichten Banken bei Immobiliendarlehen seit 2016 darauf.

Der BGH hatte die jetzt vom EuGH gerügte Klausel 2016 übrigens für rechtens erklärt, ob Banken sich in anstehenden Verfahren darauf berufen können ist derzeit noch völlig offen.

Aktuelles Kanzlei, Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte  prüft Darlehensverträge kostenlos und steht Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gern zur Verfügung.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.