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Skoda Yeti EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

Mit dem LG Karlsruhe hat ein weiteres Landgericht entschieden, dass VW sich im Abgasskandal auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 schadenersatzpflichtig gemacht hat. Konkret hat das LG Karlsruhe mit Urteil vom 7. Februar 2021 entschieden, dass VW dem Käufer eines Skoda Yeti 2,0 TDI Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 9 O 93/20).

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird er bei Dieselmodellen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis 2 Liter Hubraum eingesetzt. Auch bei Fahrzeugen mit diesem Motor kommen die Gerichte immer öfter zu der Überzeugung, dass VW als Herstellerin des Motors eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Das LG Karlsruhe schloss sich in dem zu Grunde liegenden Fall dieser Auffassung an. Die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Skoda Yeti 2,0 TDI mit dem Motor EA 288 im Februar 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Sie machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So sei das Fahrzeug mit einer Fahrkurvenerkennung ausgestattet. Diese erkenne, ob das Fahrzeug den Prüfzyklus NEFZ durchläuft, so dass dann eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt werde, um den Emissionsausstoß zu senken. Im realen  Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr reduziert. Folge ist ein Anstieg des Emissionsausstoßes. Außerdem werde auch ein Thermofenster verwendet, das dazu führe, dass die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert werde. Auch dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Das LG Karlsruhe folgte der Argumentation der Klägerin. Sie sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz.

Die Klägerin habe hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert und VW habe den Vorwurf nicht entkräften können, so das LG Karlsruhe. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin nun die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 wächst weiter. Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Auch Funktionen wie das Thermofenster sind demnach unzulässige Abschalteinrichtungen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.