Ob Solaranlagen oder Wärmepumpen – viele Verbraucher stehen einem Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Energieträger offen gegenüber. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Photovoltaikanlage fehlerhaft montiert wird, der Einbau einer Wärmepumpe sich verzögert oder ein Stromspeicher nicht die volle Leistung zeigt. „Das ist für die Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern kann auch bares Geld kosten. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte gegen die Hersteller, Verkäufer oder Installateure konsequent durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Bei Montagefehlern, defekten PV-Anlagen, Wärmepumpen, Stromspeichern oder monatelangen Verzögerungen bei der Fertigstellung haben die Kunden verschiedene rechtliche Möglichkeiten von der Durchsetzung von Ansprüchen aus Gewährleistung über Schadenersatzansprüche bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Diese Rechte können konsequent geltend gemacht werden.
„Grundsätzlich haben die Verbraucher Anspruch auf einen mangelfreien Betrieb der gesamten Anlage. Liegt ein Fehler vor, besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, kommen weitere rechtliche Möglichkeiten bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadenersatzansprüchen in Betracht“, so Rechtsanwalt Looser.
Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel liegt bspw. dann vor, wenn die Anlage defekt ist, falsch oder unsachgemäß montiert oder Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Ist die Anlage bei Übergabe nicht betriebsbereit, liegt ein Mangel vor. Auch wenn die Anlage bereits fehlerhaft geplant wurde, z.B. in ihrer Dimensionierung, stellt dies einen Mangel dar.
Ansprüche aus Gewährleistung
Verbraucherrecht
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Liegt ein Mangel vor, hat der Verbraucher zunächst Gewährleistungsansprüche. Der wichtigste Anspruch ist die Nacherfüllung. Das bedeutet: Der Unternehmer muss den Mangel beseitigen oder die Anlage in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen – und zwar auf eigene Kosten. Dafür muss ihm der Verbraucher eine angemessene Frist setzen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kommen weitergehende Rechte in Betracht.
Kaufpreisminderung und Rücktritt vom Vertrag
Bleibt die Nacherfüllung erfolglos oder wird vom Unternehmer verweigert, kann der Verbraucher den Kaufpreis mindern oder wenn erhebliche Mängeln vorliegen vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das heißt: Die Anlage wird zurückgegeben und im Gegenzug erhält der Verbraucher den gezahlten Kaufpreis zurück.
Anspruch auf Schadenersatz
Neben Gewährleistungsansprüchen können den Verbrauchern auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Stromkosten durch defekte Geräte gestiegen, Kosten für Notheizungen oder Ersatzgeräte angefallen oder sogar Schäden am Gebäude durch fehlerhafte Installation entstanden sind.
Verzögerte Fertigstellung
Auch erhebliche Verzögerungen bei der Installation oder Inbetriebnahme können rechtlich relevant sein. Wird ein verbindlicher Fertigstellungstermin nicht eingehalten, befindet sich der Unternehmer im Verzug . Der Verbraucher kann dann
- eine Frist zur Fertigstellung setzen,
- Schadenersatz wegen Verzögerung verlangen (z. B. für überhöhte Heizkosten),
- und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.
Gerade bei Wärmepumpen, die für die Heizperiode eingeplant sind, können verspätete Installationen erhebliche finanzielle Folgen haben.
Fazit: Verbraucher können Rechte geltend machen
Wer eine fehlerhafte oder verspätet installierte Solaranlage, Wärmepumpe oder Stromspeicher erhalten hat oder sich die Fertigstellung verzögert, muss das nicht hinnehmen. Das Gesetz gibt Verbrauchern starke Rechte von der kostenlosen Nachbesserung über Schadenersatz bis hin zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags. Rechtsanwalt Looser: „Ratsam ist, Mängel frühzeitig zu dokumentieren, Fristen zu setzen und sich im Zweifel anwaltlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche konsequent durchzusetzen.“
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