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Solarnative GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Frankfurt hat am 25. Juni 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH eröffnet (Az.: 810 IN 794/24 S). Anleihe-Anleger müssen nach der Insolvenz hohe finanzielle Verluste befürchten.

Nachdem die Suche nach einem Investor gescheitert ist, kündigte die Solarnative GmbH bereits am 20. Juni 2024 an, dass sie wahrscheinlich Insolvenzantrag stellen werde. Aus der Ankündigung ist nun Gewissheit geworden.

Als Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten gab das Solarunternehmen aus Kriftel in der Nähe von Frankfurt a.M. die schwierige Marktsituation insbesondere im Bereich der Balkonkraftwerke an. Dies liege am Preisdruck durch chinesische Händler aber auch an vollen Lagern bei den Händlern. Als Folge seien die Umsätze besonders im zweiten Quartal 2024 massiv eingebrochen. Um eine Insolvenz zu verhindern, suchte die Solarnative GmbH einen Käufer oder Investor. Die Suche blieb erfolglos.

Nach dem Insolvenzantrag müssen auch die Anleger der Solarnative GmbH um ihr investiertes Geld fürchten. Erst Ende März hatte das Unternehmen eine unbesicherte Anleihe aufgelegt (ISIN: DE000A382517). Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis April 2029 sollten die Anleger einen Zinssatz von 12 Prozent p.a. erhalten. Angestrebt war ein Anleihevolumen von 20 Millionen Euro, das in der Kürze der Zeit nicht erreicht wurde.

Die Anleger stehen nur wenige Wochen nach ihrer Investition schon vor hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Erst dann können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Anleger können im Insolvenzverfahren allerdings nicht damit rechnen, dass ihre Forderungen vollauf befriedigt werden. Sie müssen weiterhin finanzielle Verluste befürchten. „Dennoch ist die Forderungsanmeldung natürlich ein wichtiger Schritt, finanzielle Verluste zu minimieren. Darüber hinaus haben Anleger auch die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können z.B. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. So konnten die Anleger die Anleihe über ihre eigene Hausbank zeichnen. „Die Bank hätte ihre Kunden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufklären müssen. War das nicht der Fall, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

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