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Solarnative GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Frankfurt hat am 25. Juni 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH eröffnet (Az.: 810 IN 794/24 S). Anleihe-Anleger müssen nach der Insolvenz hohe finanzielle Verluste befürchten.

Nachdem die Suche nach einem Investor gescheitert ist, kündigte die Solarnative GmbH bereits am 20. Juni 2024 an, dass sie wahrscheinlich Insolvenzantrag stellen werde. Aus der Ankündigung ist nun Gewissheit geworden.

Als Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten gab das Solarunternehmen aus Kriftel in der Nähe von Frankfurt a.M. die schwierige Marktsituation insbesondere im Bereich der Balkonkraftwerke an. Dies liege am Preisdruck durch chinesische Händler aber auch an vollen Lagern bei den Händlern. Als Folge seien die Umsätze besonders im zweiten Quartal 2024 massiv eingebrochen. Um eine Insolvenz zu verhindern, suchte die Solarnative GmbH einen Käufer oder Investor. Die Suche blieb erfolglos.

Nach dem Insolvenzantrag müssen auch die Anleger der Solarnative GmbH um ihr investiertes Geld fürchten. Erst Ende März hatte das Unternehmen eine unbesicherte Anleihe aufgelegt (ISIN: DE000A382517). Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis April 2029 sollten die Anleger einen Zinssatz von 12 Prozent p.a. erhalten. Angestrebt war ein Anleihevolumen von 20 Millionen Euro, das in der Kürze der Zeit nicht erreicht wurde.

Die Anleger stehen nur wenige Wochen nach ihrer Investition schon vor hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen. Erst dann können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Anleger können im Insolvenzverfahren allerdings nicht damit rechnen, dass ihre Forderungen vollauf befriedigt werden. Sie müssen weiterhin finanzielle Verluste befürchten. „Dennoch ist die Forderungsanmeldung natürlich ein wichtiger Schritt, finanzielle Verluste zu minimieren. Darüber hinaus haben Anleger auch die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schadenersatzansprüche können z.B. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. So konnten die Anleger die Anleihe über ihre eigene Hausbank zeichnen. „Die Bank hätte ihre Kunden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufklären müssen. War das nicht der Fall, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.