Rückrufservice

Solarnative GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Frankfurt am 2. September 2024 das Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH eröffnet (Az.: 810 IN 794/24 S). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleihe-Anleger, die ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden können.

Die Solarnative GmbH hatte Ende Juni Insolvenzantrag gestellt. Grund seien wirtschaftliche Schwierigkeiten insbesondere im Bereich der Balkonkraftwerke. Die Umsätze seien im zweiten Quartal 2024 massiv eingebrochen, so das Unternehmen. Versuche, einen Käufer oder Investor zu finden, waren erfolglos und so blieb am Ende nur der Insolvenzantrag.

Auch eine unbesicherte Anleihe (ISIN: DE000A382517), die die Solarnative GmbH noch Ende März aufgelegt hatte, konnte dem Unternehmen nicht mehr helfen. Die Anleger, die bei einer Laufzeit bis 2029 eine Verzinsung in Höhe von 12 Prozent p.a. erhalten sollten, müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Der Insolvenzverwalter hat inzwischen den Verkaufsprozess für die Solarnative GmbH gestartet und sieht darin nach eigenen Angaben eine vielversprechende Chance für die Fortführung des Unternehmens. Die Investitionen der Anleger wären dadurch aber nicht automatisch gerettet. „Auch wenn sich ein Käufer findet, müssten sie wahrscheinlich mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist ungewiss, ob und zu welchen Bedingungen ein Käufer die Anleihe übernehmen würde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Umso wichtiger ist es für die Anleger, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Anmeldung der Forderungen ist ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Verluste zu reduzieren, auch wenn die Anleger nicht damit rechnen können, dass ihre Forderungen vollauf befriedigt werden. Daher können die Anleger in einem weiteren Schritt und unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Ansprüche können bspw. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis in Höhe von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.