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Solarnative GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet

04.09.2024

Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat das Amtsgericht Frankfurt am 2. September 2024 das Insolvenzverfahren über die Solarnative GmbH eröffnet (Az.: 810 IN 794/24 S). Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleihe-Anleger, die ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden können.

Die Solarnative GmbH hatte Ende Juni Insolvenzantrag gestellt. Grund seien wirtschaftliche Schwierigkeiten insbesondere im Bereich der Balkonkraftwerke. Die Umsätze seien im zweiten Quartal 2024 massiv eingebrochen, so das Unternehmen. Versuche, einen Käufer oder Investor zu finden, waren erfolglos und so blieb am Ende nur der Insolvenzantrag.

Auch eine unbesicherte Anleihe (ISIN: DE000A382517), die die Solarnative GmbH noch Ende März aufgelegt hatte, konnte dem Unternehmen nicht mehr helfen. Die Anleger, die bei einer Laufzeit bis 2029 eine Verzinsung in Höhe von 12 Prozent p.a. erhalten sollten, müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Der Insolvenzverwalter hat inzwischen den Verkaufsprozess für die Solarnative GmbH gestartet und sieht darin nach eigenen Angaben eine vielversprechende Chance für die Fortführung des Unternehmens. Die Investitionen der Anleger wären dadurch aber nicht automatisch gerettet. „Auch wenn sich ein Käufer findet, müssten sie wahrscheinlich mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist ungewiss, ob und zu welchen Bedingungen ein Käufer die Anleihe übernehmen würde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Umso wichtiger ist es für die Anleger, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Anmeldung der Forderungen ist ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Verluste zu reduzieren, auch wenn die Anleger nicht damit rechnen können, dass ihre Forderungen vollauf befriedigt werden. Daher können die Anleger in einem weiteren Schritt und unabhängig vom Insolvenzverfahren auch ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Ansprüche können bspw. gegen die Anlageberater und Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Rechtsanwalt Seifert: „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis in Höhe von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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