Keine drei Monate ist es her, dass Einbrecher über 3.000 Schließfächer der Sparkasse Gelsenkirchen geknackt und vermutlich einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe angerichtet haben. Für die ersten Sparkassenkunden gibt es nun erste Erfolgsnachrichten: Ihre Hausratversicherung muss für einen Teil des Schadens aufkommen.
Wie die „Bild“ am 20. März 2026 online berichtete, konnten in elf Fällen Ansprüche gegen die Hausratversicherung der Schließfachinhaber durchgesetzt werden – im Schnitt rund 22.000 Euro pro Fall. Die jeweiligen Policen umfassten auch Wertsachen in Bankschließfächern. Der WDR berichtetet über einen weiteren Fall, in dem Ansprüche in Höhe von 20.000 Euro gegen die Hausratversicherung durchgesetzt wurden. Für die Opfer des Einbruchs in die Sparkasse Gelsenkirchen sind das gute Nachrichten, insbesondere weil der Inhalt der Schließfächer durch die Sparkasse nur bis zu einem Wert von 10.300 Euro versichert war.
Ansprüche gehen Hausratversicherung
„Ansprüche gehen die Hausratversicherung sind möglich, wenn in der Police eine sog. Außensicherung verankert ist. Darüber lassen sich Wertgegenstände, die außerhalb der eigenen Wohnung, z.B. in Bankschließfächern verwahrt werden, bis zu einer vereinbarten Summe versichern. Wurde eine spezielle Schließfach- oder Valorenversicherung abgeschlossen, können auch hier Ansprüche bestehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Kanzlei vertritt bereits Opfer des Einbruchs in die Sparkasse Gelsenkirchen und auch des Schließfachraubs bei der Volksbank in Stuhr im Februar 2026.
Forderungen gegen Sparkasse bzw. Volksbank
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Die Kreditinstitute sind auch die Anspruchsgegner, gegen die primär Forderungen geltend gemacht werden können. Selbst wenn der Inhalt der Schließfächer bei der Sparkasse Gelsenkirchen nur bis zu einem Wert von 10.300 Euro und bei der Volksbank Stuhr überhaupt nicht versichert war, können sie in der Haftung stehen. „Die Kreditinstitute sind verpflichtet für ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Sind sie ihren Sicherungspflichten nicht nachgekommen, können den Kunden Schadenersatzansprüche entstanden sein. Das hat u.a. das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 29. Juni 2023 – Az. 330 O 127/22 bestätigt“, so Rechtsanwalt Seifert.
Neben Forderungen gegen die Hausratversicherung, sofern eine Außenversicherungsklausel vorliegt, sollten daher vor allem auch Ansprüche gehen die Sparkasse bzw. Volksbank verfolgt werden.
Diskretion und Fingerspitzengefühl
„Der finanzielle Verlust ist für die Opfer der Einbrüche nur die eine Seite. Ebenso wichtig ist oft auch der emotionale Verlust, wenn bspw. Familienschmuck oder wichtige persönliche Erinnerungsstücke durch den Raub verloren gegangen sind“, weiß Rechtsanwalt Seifert aus den Gesprächen mit den Mandanten. Daher gilt es immer, den Einzelfall sensibel zu bewerten und den Mandanten eng in die rechtliche Vorgehensweise einzubinden. Diskretion und das notwendige Fingerspitzengefühl sind für BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine Selbstverständlichkeit.
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