„Wichtige Terminvereinbarung: Bitte wählen Sie einen Termin für Ihr persönliches Gespräch mit der Sparkasse“. Wer eine E-Mail mit dieser Betreffzeile erhält, sollte der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen. Dahinter steckt nur ein weiterer Betrugsversuch von Cyber-Kriminellen, vor dem aktuell die Verbraucherzentrale warnt.
In der Phishing-Mail heißt es, dass die Kunden ein Telefongespräch mit der Sparkasse vereinbaren sollen. In dem Gespräch soll dann geprüft werden, ob die Kontodaten auf aktuellen Stand sind, maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen und Services angeboten und ironischerweise Tipps zum Schutz und zur Sicherheit der Konten gegeben werden. Um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, soll dann ein Button angeklickt werden.
„Der Button sollte natürlich nicht angeklickt werden und es sollten auch keine sensiblen Bankdaten in einem Telefongespräch oder auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitergegeben werden. So versuchen sich die Betrüger nur die Bankdaten zu erschleichen, um dann das Konto ihrer Opfer zu plündern“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Solche Phishing-Mails sind häufig gut gemacht und wirken auf den ersten Blick seriös. Allerdings gibt es oft auch Hinweise auf einen Betrug. Das kann z.B. eine fehlerhafte Absenderadresse, eine unpersönliche Anrede, Rechtschreib- und Grammatikfehler oder ein fehlendes Logo der Bank sein. Im Zweifelsfall kann bei der Bank nachgefragt werden. „Dazu sollte aber keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die ggf. in der Phishing-Mail angegeben ist, verwendet werden“, so Rechtsanwalt Looser.
Ist der Bankkunde trotz aller Vorsicht auf die Betrüger hereingefallen, ist der Schock oft groß, wenn die Kriminellen das Konto abgeräumt haben. Allerdings können die Opfer in vielen Fällen von der Bank verlangen, dass sie den Schaden ersetzt. Der Kunde selbst steht nur dann in der Haftung, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat und die Bank ihm das nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.
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