Rückrufservice

Sparkasse - Phishing mit Terminvereinbarung

„Wichtige Terminvereinbarung: Bitte wählen Sie einen Termin für Ihr persönliches Gespräch mit der Sparkasse“. Wer eine E-Mail mit dieser Betreffzeile erhält, sollte der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen. Dahinter steckt nur ein weiterer Betrugsversuch von Cyber-Kriminellen, vor dem aktuell die Verbraucherzentrale warnt.

In der Phishing-Mail heißt es, dass die Kunden ein Telefongespräch mit der Sparkasse vereinbaren sollen. In dem Gespräch soll dann geprüft werden, ob die Kontodaten auf aktuellen Stand sind, maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen und Services angeboten und ironischerweise Tipps zum Schutz und zur Sicherheit der Konten gegeben werden. Um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, soll dann ein Button angeklickt werden.

„Der Button sollte natürlich nicht angeklickt werden und es sollten auch keine sensiblen Bankdaten in einem Telefongespräch oder auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitergegeben werden. So versuchen sich die Betrüger nur die Bankdaten zu erschleichen, um dann das Konto ihrer Opfer zu plündern“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Solche Phishing-Mails sind häufig gut gemacht und wirken auf den ersten Blick seriös. Allerdings gibt es oft auch Hinweise auf einen Betrug. Das kann z.B. eine fehlerhafte Absenderadresse, eine unpersönliche Anrede, Rechtschreib- und Grammatikfehler oder ein fehlendes Logo der Bank sein. Im Zweifelsfall kann bei der Bank nachgefragt werden. „Dazu sollte aber keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die ggf. in der Phishing-Mail angegeben ist, verwendet werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Ist der Bankkunde trotz aller Vorsicht auf die Betrüger hereingefallen, ist der Schock oft groß, wenn die Kriminellen das Konto abgeräumt haben. Allerdings können die Opfer in vielen Fällen von der Bank verlangen, dass sie den Schaden ersetzt. Der Kunde selbst steht nur dann in der Haftung, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat und die Bank ihm das nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet geschädigten Bankkunden zum Pauschalpreis von 119 Euro (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger der Schuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen erneut schlechte Nachrichten verdauen: Ihnen drohen erhebliche finanzielle Verluste. Das geht aus einer Pflichtveröffentlichung der Emittentin, die die Finanzaufsicht BaFin am 14. November 2025 veröffentlicht hat, hervor.

Die publity AG hat am 29. Oktober 2025 angekündigt, dass sie unverzüglich Insolvenzantrag stellen wird. Die Anleger der publity-Anleihe (ISIN: DE000A254RV3 / WKN: A254RV) müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Es sind wieder einmal erschreckende Zahlen für die Anleger der Degag Gruppe. Die Immobiliengruppe ist hoch verschuldet, der Schaden beläuft sich auf rund 430 Millionen Euro. Das teilte der Insolvenzverwalter im Rahmen der Gläubigerversammlungen Anfang November mit, wie der NDR berichtet. Die Aussichten der Anleger im Insolvenzerfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, sind damit weiter gesunken.

Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland erhalten derzeit keine Zinsen. Das hat die Luana Energieversorgung GmbH mitgeteilt. Die BaFin hat die Pflichtmitteilung am 16. Oktober 2025 veröffentlicht.

Gerade in unruhigen Zeiten gilt Gold als sichere Kapitalanlage. Dass dies nicht automatisch so ist, müssen Anleger erfahren, die bei der Ophira Handelshaus GmbH in Gold oder andere Edelmetalle investiert haben, denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über die Ophira Handelshaus GmbH am 16. Oktober 2025 eröffnet (Az. 3609 IN 2840/25). Forderungen können nun bis zum 9. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. 

Die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG muss einem Anleger sein Abfindungsguthaben in Höhe von rund 8.400 Euro auszahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit aktuellem Urteil entschieden (Az. 5 U 57/25). „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Dritte Cleantech Infrastruktur GmbH & Co. KG die Zahlung an unseren Mandanten nicht verweigern darf und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.