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Sparkasse - Phishing mit Terminvereinbarung

„Wichtige Terminvereinbarung: Bitte wählen Sie einen Termin für Ihr persönliches Gespräch mit der Sparkasse“. Wer eine E-Mail mit dieser Betreffzeile erhält, sollte der Aufforderung auf keinen Fall nachkommen. Dahinter steckt nur ein weiterer Betrugsversuch von Cyber-Kriminellen, vor dem aktuell die Verbraucherzentrale warnt.

In der Phishing-Mail heißt es, dass die Kunden ein Telefongespräch mit der Sparkasse vereinbaren sollen. In dem Gespräch soll dann geprüft werden, ob die Kontodaten auf aktuellen Stand sind, maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen und Services angeboten und ironischerweise Tipps zum Schutz und zur Sicherheit der Konten gegeben werden. Um einen Gesprächstermin zu vereinbaren, soll dann ein Button angeklickt werden.

„Der Button sollte natürlich nicht angeklickt werden und es sollten auch keine sensiblen Bankdaten in einem Telefongespräch oder auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitergegeben werden. So versuchen sich die Betrüger nur die Bankdaten zu erschleichen, um dann das Konto ihrer Opfer zu plündern“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Solche Phishing-Mails sind häufig gut gemacht und wirken auf den ersten Blick seriös. Allerdings gibt es oft auch Hinweise auf einen Betrug. Das kann z.B. eine fehlerhafte Absenderadresse, eine unpersönliche Anrede, Rechtschreib- und Grammatikfehler oder ein fehlendes Logo der Bank sein. Im Zweifelsfall kann bei der Bank nachgefragt werden. „Dazu sollte aber keine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die ggf. in der Phishing-Mail angegeben ist, verwendet werden“, so Rechtsanwalt Looser.

Ist der Bankkunde trotz aller Vorsicht auf die Betrüger hereingefallen, ist der Schock oft groß, wenn die Kriminellen das Konto abgeräumt haben. Allerdings können die Opfer in vielen Fällen von der Bank verlangen, dass sie den Schaden ersetzt. Der Kunde selbst steht nur dann in der Haftung, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat und die Bank ihm das nachweisen kann“, so Rechtsanwalt Looser.

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Aktuelles

Anleger der Swiss Gold Treuhand AG haben mit ihren Gold-Investments viel Geld verloren. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wurde 2023 aufgelöst; das im Juni 2024 eröffnete Konkursverfahren wurde Ende 2025 mangels Aktiven wieder eingestellt. Auch die SGB Vault AG, die sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand (SGT) angeboten hatte, befindet sich seit Juni 2025 in Konkurs. 

Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.