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Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Abgasskandal zur Kasse

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Dieselskandal zur Kasse. Der Autobauer muss wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 2019 mit. Porsche hat die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht habe dazu geführt, dass ab 2009 der Stickoxid-Ausstoß bei den Porsche-Dieselfahrzeugen mit V6- und V8-Motoren nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für einen Teil dieser Fahrzeuge bereits einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, von dem Diesel-Modelle des Porsche Cayenne und Porsche Macan betroffen sind.

„Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig und das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG damit abgeschlossen. Den Dieselskandal kann Porsche deshalb aber noch nicht zu den Akten legen. Die Ermittlungen gegen Beschuldigte laufen weiter und geschädigte Porsche-Käufer können aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Porsche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Vor Porsche wurden im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen auch schon VW und Audi zu Geldbußen in Höhe von einer Milliarde Euro bzw. 800 Millionen Euro verdonnert. Der Unterschied ist, dass Porsche die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern sie von der Konzernschwester Audi bezogen hat. So wie VW und Audi hat auch Porsche die Geldbuße akzeptiert.

„Dazu passt es nicht, wenn Porsche bei zivilen Schadensersatzklagen die Verantwortung für die unzulässigen Abschalteinrichtungen zurückweist. Daher dürfte der Bußgeldbescheid indirekt auch positive Auswirkung auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Porsche haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Zumal verschiedene Landgerichte wie auch das LG Stuttgart inzwischen entschieden haben, dass Porsche die Kunden im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher schadensersatzpflichtig sei.

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Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.