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Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Abgasskandal zur Kasse

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bittet Porsche im Dieselskandal zur Kasse. Der Autobauer muss wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am 7. Mai 2019 mit. Porsche hat die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

Die Verletzung der Aufsichtspflicht habe dazu geführt, dass ab 2009 der Stickoxid-Ausstoß bei den Porsche-Dieselfahrzeugen mit V6- und V8-Motoren nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für einen Teil dieser Fahrzeuge bereits einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, von dem Diesel-Modelle des Porsche Cayenne und Porsche Macan betroffen sind.

„Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig und das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Porsche AG damit abgeschlossen. Den Dieselskandal kann Porsche deshalb aber noch nicht zu den Akten legen. Die Ermittlungen gegen Beschuldigte laufen weiter und geschädigte Porsche-Käufer können aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Porsche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Vor Porsche wurden im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen auch schon VW und Audi zu Geldbußen in Höhe von einer Milliarde Euro bzw. 800 Millionen Euro verdonnert. Der Unterschied ist, dass Porsche die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern sie von der Konzernschwester Audi bezogen hat. So wie VW und Audi hat auch Porsche die Geldbuße akzeptiert.

„Dazu passt es nicht, wenn Porsche bei zivilen Schadensersatzklagen die Verantwortung für die unzulässigen Abschalteinrichtungen zurückweist. Daher dürfte der Bußgeldbescheid indirekt auch positive Auswirkung auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Porsche haben“, so Rechtsanwalt Seifert. Zumal verschiedene Landgerichte wie auch das LG Stuttgart inzwischen entschieden haben, dass Porsche die Kunden im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und daher schadensersatzpflichtig sei.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.