Rückrufservice

STADTRESIDENZ LEIPZIG GBR

Stuttgart 07.11.2006

Die Anleger des Stadtresidenz Leipzig GbR Immobilienfonds werden sich – soviel ist sicher – nach einer alternativen Altersvorsorge umschauen müssen. Der von ihnen erworbene Fondsanteil taugt hierfür nämlich nicht.  

Die Fondsgesellschaft hat auf der Gesellschafterversammlung am 14.09.2006 die Abwicklung der Gesellschaft beschlossen. Danach kann als gesichert festgehalten werden, dass der Auseinandersetzungswert, den die Anleger für ihren Immobilienfondsanteil erhalten werden, nicht annähernd ausreichen wird, um das Darlehen, das sie zur Finanzierung des Anteils aufgenommen haben, zurückzuzahlen.  

Um das Kind beim Namen zu nennen: 

Die Fondsanleger stehen vor einem riesigen Scherbenhaufen! Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Als Anlegerschutzanwälte haben wir es ständig mit maroden Immobilienfonds zu tun. Vielen Anlegern kann jedoch – was diese häufig nicht wissen - mit juristischen „Mitteln“ aus der Misere geholfen werden:

Rückabwicklung nach Haustürwiderrufsgesetz, Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz oder Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Die Aussichten, den drohenden Totalverlust abzuwenden, stehen meist besser, als die betroffenen Anleger meinen!“  

Rechtsanwalt Marcel Seifert ergänzt: „In Fällen wie dem der Stadtresidenz Leipzig GbR raten wir betroffenen Anlegern, sich von einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen; der Anwalt kann im Rahmen einer Erstberatung schnell einschätzen, ob und falls ja, welches Handeln angezeigt ist. Oft kann so eine für die Anleger existenzgefährdende Lage abgewendet werden!"

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
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10.04.2024

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09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.