STADTRESIDENZ LEIPZIG GBR
Stuttgart 07.11.2006
Die Anleger des Stadtresidenz Leipzig GbR Immobilienfonds werden sich – soviel ist sicher – nach einer alternativen Altersvorsorge umschauen müssen. Der von ihnen erworbene Fondsanteil taugt hierfür nämlich nicht.
Die Fondsgesellschaft hat auf der Gesellschafterversammlung am 14.09.2006 die Abwicklung der Gesellschaft beschlossen. Danach kann als gesichert festgehalten werden, dass der Auseinandersetzungswert, den die Anleger für ihren Immobilienfondsanteil erhalten werden, nicht annähernd ausreichen wird, um das Darlehen, das sie zur Finanzierung des Anteils aufgenommen haben, zurückzuzahlen.
Um das Kind beim Namen zu nennen:
Die Fondsanleger stehen vor einem riesigen Scherbenhaufen! Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:
„Als Anlegerschutzanwälte haben wir es ständig mit maroden Immobilienfonds zu tun. Vielen Anlegern kann jedoch – was diese häufig nicht wissen - mit juristischen „Mitteln“ aus der Misere geholfen werden:
Rückabwicklung nach Haustürwiderrufsgesetz, Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz oder Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Die Aussichten, den drohenden Totalverlust abzuwenden, stehen meist besser, als die betroffenen Anleger meinen!“
Rechtsanwalt Marcel Seifert ergänzt: „In Fällen wie dem der Stadtresidenz Leipzig GbR raten wir betroffenen Anlegern, sich von einem auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen; der Anwalt kann im Rahmen einer Erstberatung schnell einschätzen, ob und falls ja, welches Handeln angezeigt ist. Oft kann so eine für die Anleger existenzgefährdende Lage abgewendet werden!"