Im September 2015 ist der VW-Dieselskandal aufgeflogen. Sechs Jahre später hat nun vor dem Landgericht Braunschweig der Strafprozess gegen ehemalige Führungskräfte des VW-Konzerns begonnen. Das Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Winterkorn wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wird erst später beginnen.
Auf der Anklagebank sitzen in dem jetzt eröffneten Strafverfahren sitzen vier teils ehemalige Manager und Ingenieure. Ihnen wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug im Tatzeitraum von 2006 bis 2015 vorgeworfen. Als Führungskräfte seien sie dafür verantwortlich gewesen, dass Millionen Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wurden. Durch die Funktion sei der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gesenkt worden, während die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen im realen Straßenverkehr überschritten wurden. Ziel sei es gewesen, die Behörden und Kunden durch die Verwendung der illegalen Software zu täuschen, so die Anklage.
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals wird wohl dauern. Wichtige zivilrechtliche Entscheidungen für die geschädigten Autokäufern sind hingegen schon gefallen. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich gemacht, dass VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung grundsätzlich Schadenersatz leisten muss (Az.: VI ZR 252/19).
Es ist zu hoffen, dass der Strafprozess weiteres Licht in die Verantwortlichkeiten beim Abgasskandal bringt, geschädigte Kunden sollten darauf aber nicht warten und ihre Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen. „Nach § 852 BGB kann immer noch der sog. Anspruch auf Restschadenersatz geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verjährt es zehn Jahre nach dem Kauf des Autos“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Zu beachten ist, dass es in dem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig nur um die Anfänge des Abgasskandals um Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 geht. Später stellte sich heraus, dass auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden. Die größeren V6-TDI-Motoren werden innerhalb des VW-Konzerns von Audi entwickelt und hergestellt. Der ehemalige Audi-Chef Stadler muss sich mit dafür seit längerer Zeit mit drei weiteren Angeklagten vor dem Landgericht München verantworten.
„Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verbaut, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg. Auch hier bestehen gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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