Rückrufservice

Strafprozess im VW Abgasskandal eröffnet - Schadenersatz durchsetzen

17.09.2021

Im September 2015 ist der VW-Dieselskandal aufgeflogen. Sechs Jahre später hat nun vor dem Landgericht Braunschweig der Strafprozess gegen ehemalige Führungskräfte des VW-Konzerns begonnen. Das Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Winterkorn wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wird erst später beginnen.

Auf der Anklagebank sitzen in dem jetzt eröffneten Strafverfahren sitzen vier teils ehemalige Manager und Ingenieure. Ihnen wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug im Tatzeitraum von 2006 bis 2015 vorgeworfen. Als Führungskräfte seien sie dafür verantwortlich gewesen, dass Millionen Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wurden. Durch die Funktion sei der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gesenkt worden, während die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen im realen Straßenverkehr überschritten wurden. Ziel sei es gewesen, die Behörden und Kunden durch die Verwendung der illegalen Software zu täuschen, so die Anklage.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals wird wohl dauern. Wichtige zivilrechtliche Entscheidungen für die geschädigten Autokäufern sind hingegen schon gefallen. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich gemacht, dass VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung grundsätzlich Schadenersatz leisten muss (Az.: VI ZR 252/19).

Es ist zu hoffen, dass der Strafprozess weiteres Licht in die Verantwortlichkeiten beim Abgasskandal bringt, geschädigte Kunden sollten darauf aber nicht warten und ihre Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen. „Nach § 852 BGB kann immer noch der sog. Anspruch auf Restschadenersatz geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verjährt es zehn Jahre nach dem Kauf des Autos“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu beachten ist, dass es in dem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig nur um die Anfänge des Abgasskandals um Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 geht. Später stellte sich heraus, dass auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden. Die größeren V6-TDI-Motoren werden innerhalb des VW-Konzerns von Audi entwickelt und hergestellt. Der ehemalige Audi-Chef Stadler muss sich mit dafür seit längerer Zeit mit drei weiteren Angeklagten vor dem Landgericht München verantworten.

„Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verbaut, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg. Auch hier bestehen gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.