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Strafprozess im VW Abgasskandal eröffnet - Schadenersatz durchsetzen

Im September 2015 ist der VW-Dieselskandal aufgeflogen. Sechs Jahre später hat nun vor dem Landgericht Braunschweig der Strafprozess gegen ehemalige Führungskräfte des VW-Konzerns begonnen. Das Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Winterkorn wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wird erst später beginnen.

Auf der Anklagebank sitzen in dem jetzt eröffneten Strafverfahren sitzen vier teils ehemalige Manager und Ingenieure. Ihnen wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug im Tatzeitraum von 2006 bis 2015 vorgeworfen. Als Führungskräfte seien sie dafür verantwortlich gewesen, dass Millionen Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet wurden. Durch die Funktion sei der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand gesenkt worden, während die Grenzwerte für die Stickoxid-Emissionen im realen Straßenverkehr überschritten wurden. Ziel sei es gewesen, die Behörden und Kunden durch die Verwendung der illegalen Software zu täuschen, so die Anklage.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Dieselskandals wird wohl dauern. Wichtige zivilrechtliche Entscheidungen für die geschädigten Autokäufern sind hingegen schon gefallen. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich gemacht, dass VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung grundsätzlich Schadenersatz leisten muss (Az.: VI ZR 252/19).

Es ist zu hoffen, dass der Strafprozess weiteres Licht in die Verantwortlichkeiten beim Abgasskandal bringt, geschädigte Kunden sollten darauf aber nicht warten und ihre Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen. „Nach § 852 BGB kann immer noch der sog. Anspruch auf Restschadenersatz geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verjährt es zehn Jahre nach dem Kauf des Autos“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zu beachten ist, dass es in dem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig nur um die Anfänge des Abgasskandals um Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 geht. Später stellte sich heraus, dass auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden. Die größeren V6-TDI-Motoren werden innerhalb des VW-Konzerns von Audi entwickelt und hergestellt. Der ehemalige Audi-Chef Stadler muss sich mit dafür seit längerer Zeit mit drei weiteren Angeklagten vor dem Landgericht München verantworten.

„Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verbaut, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg. Auch hier bestehen gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.