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Streaming: Erhöhte Gefahr von Abmahnungen nach EuGH-Urteil

Bisher waren Nutzer von illegalen Streaming-Diensten relativ sicher vor Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Bisher. Denn nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte sich das ändern.

Der EuGH hat am 26. April 2017 entschieden, dass das Nutzen ohne Zustimmung der Urheber angebotener Streams im Internet rechtswidrig sein kann (Az.: C-527/15). Denn die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf einem Mediaplayer durch Streaming sei nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.

„Dieses Urteil kann eine weitreichende Änderung in der Rechtsprechung bedeuten. Denn bisher bewegten sich die Nutzer illegaler Streaming-Dienste eher in einer rechtlichen Grauzone und mussten kaum damit rechnen, belangt zu werden. Das könnte sich nun ändern“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Bisher war klar, dass sich diejenigen strafbar machen, die Filme, Musik oder Sportübertragungen im Internet zur Verfügung stellen ohne über die notwendigen Rechte zu verfügen. Beim Anschauen solcher illegalen Streams werden die Daten nur kurzfristig gespeichert und verschwinden dann wieder. „Da die Datei dabei ja nicht heruntergeladen wird, konnte sich der Nutzer auf eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht berufen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das Urteil des EuGH könnte diese Sichtweise jedoch auf den Kopf stellen. Zumindest dann, wenn mit Hilfe eines multimedialen Mediaplayers gestreamt wird. Konkret ging es um eine Kodi-Box „Filmspeler“ eines niederländischen Anbieters. Diese Box verlinkt auch Filme, die illegal angeboten werden. Da die Werke dadurch, wenn auch nur flüchtig, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden, werde den Rechteinhabern massiv geschadet, argumentierte der EuGH. Die Nutzer solcher Mediaplayer würden sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage Zugang zu illegalen Angeboten verschaffen, um nicht für einen Film zahlen zu müssen.

Das Urteil bezieht sich zwar auf Streaming via Mediaplayer. „Wer illegale Streaming-Angebote über seinen Computer nutzt, sollte sich aber nicht zu sicher fühlen. Das Urteil lässt sich durchaus verallgemeinern“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Entscheidend wird bei der Frage der Urheberrechtsverletzung aber sein, ob der Streaming-Nutzer Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des genutzten Streams hatte. Von daher wird es bei Abmahnungen immer auf den Einzelfall ankommen. Dann sollte unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an und holt ggf. auch kostenlos eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ein.

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