Rückrufservice

Subaru - Rückruf für Modelle des Forester, Legacy, Outback und XV

Der Abgasskandal ist offenbar auch beim japanischen Autohersteller Subaru angekommen. Unter dem Hersteller-Code 202007 ruft Subaru weltweit ca. 42.500 Dieselfahrzeuge zurück. In Deutschland sind rund 8.500 Fahrzeuge betroffen. In die Werkstatt beordert werden Modelle des Subaru Forester, Legacy, Outback und XV der Baujahre 2015 bis 2018 mit 2,0 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6.

In der Werkstatt soll ein Software-Update zur Erhöhung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems aufgespielt werden, wie es offiziell heißt. Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht (Referenznummer 009428).

Subaru teilt mit, dass es sich bei der beanstandeten Software nicht um eine Funktion handelt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dann weniger Stickoxide ausstößt. Das Emissionskontrollsystem sei vielmehr so ausgelegt, dass es in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur auch im realen Straßenbetrieb arbeitet. Dabei sei das System so ausgelegt, dass eine Korrektur bzw. Abschaltung der Abgasrückführung u.a. über Parameter wie Last, Drehzahl, Ansauglufttemperatur und barometrischem Druck erfolgt. Laut Subaru handele es sich hierbei um eine zulässige Funktion.

„Auch wenn Subaru von einer zulässigen Funktion spricht, deutet vieles darauf hin, dass es sich um eine unzulässige Abschaltfunktion handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält. Sie erklärte in ihrem Schlussantrag am 30. April, dass Ausnahmen nur in engen Grenzen und nur um dem Motor vor unmittelbaren oder plötzlichen Schäden zu schützen, zulässig seien. Funktionen, die den Motor vor langfristigen Auswirkungen wie Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

„Demnach sind auch Thermofenster oder andere Funktionen, die die Abgasrückführung abhängig von bestimmten Parametern reduzieren bzw. abschalten, unzulässig. Das dürfte auch für die Funktion bei den betroffenen Subaru-Modellen gelten“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das KBA veröffentlichte den Subaru-Rückruf am 20. Mai, rund drei Wochen nachdem die EuGH-Generalanwältin klar Stellung zu unzulässigen Abschalteinrichtungen bezogen hat.

„Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat, ist ungewiss. Betroffene Subaru-Kunden haben aber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

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Aktuelles

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Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

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