Rückrufservice

Subaru - Rückruf für Modelle des Forester, Legacy, Outback und XV

Der Abgasskandal ist offenbar auch beim japanischen Autohersteller Subaru angekommen. Unter dem Hersteller-Code 202007 ruft Subaru weltweit ca. 42.500 Dieselfahrzeuge zurück. In Deutschland sind rund 8.500 Fahrzeuge betroffen. In die Werkstatt beordert werden Modelle des Subaru Forester, Legacy, Outback und XV der Baujahre 2015 bis 2018 mit 2,0 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6.

In der Werkstatt soll ein Software-Update zur Erhöhung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems aufgespielt werden, wie es offiziell heißt. Der Rückruf wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht (Referenznummer 009428).

Subaru teilt mit, dass es sich bei der beanstandeten Software nicht um eine Funktion handelt, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dann weniger Stickoxide ausstößt. Das Emissionskontrollsystem sei vielmehr so ausgelegt, dass es in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur auch im realen Straßenbetrieb arbeitet. Dabei sei das System so ausgelegt, dass eine Korrektur bzw. Abschaltung der Abgasrückführung u.a. über Parameter wie Last, Drehzahl, Ansauglufttemperatur und barometrischem Druck erfolgt. Laut Subaru handele es sich hierbei um eine zulässige Funktion.

„Auch wenn Subaru von einer zulässigen Funktion spricht, deutet vieles darauf hin, dass es sich um eine unzulässige Abschaltfunktion handelt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält. Sie erklärte in ihrem Schlussantrag am 30. April, dass Ausnahmen nur in engen Grenzen und nur um dem Motor vor unmittelbaren oder plötzlichen Schäden zu schützen, zulässig seien. Funktionen, die den Motor vor langfristigen Auswirkungen wie Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

„Demnach sind auch Thermofenster oder andere Funktionen, die die Abgasrückführung abhängig von bestimmten Parametern reduzieren bzw. abschalten, unzulässig. Das dürfte auch für die Funktion bei den betroffenen Subaru-Modellen gelten“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das KBA veröffentlichte den Subaru-Rückruf am 20. Mai, rund drei Wochen nachdem die EuGH-Generalanwältin klar Stellung zu unzulässigen Abschalteinrichtungen bezogen hat.

„Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat, ist ungewiss. Betroffene Subaru-Kunden haben aber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

 

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Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.