Rückrufservice

Swiss Gold Treuhand - 1,5 Tonnen Gold verschwunden

Können rund 1,5 Tonnen Gold einfach verschwinden oder hat es sie womöglich nie gegeben? Diese Frage müssen sich Anleger der Swiss Gold Treuhand AG stellen. Das Unternehmen ist insolvent und das zuständige Zuger Kantonsgericht hat am 11. Juni 2024 den Konkurs über die Swiss Gold Treuhand eröffnet. Das Unternehmen ist mit rund 80 Millionen Schweizer Franken verschuldet.

Den besorgten Anleger drohen erhebliche finanzielle Verlustes ihres investierten Geldes. Sie müssen befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Wie der Schweizer SRF am 18. Juli 2024 berichtete, steckt hinter der Swiss Gold Treuhand ein bereits mehrfach verurteilter Betrüger. Er soll Anleger bereits mit einem sog. Schneeballsystem abgezockt haben. In Italien wurde er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Anleger mit vermeintlichen Diamantengeschäften betrogen hat. Nun geht es um Gold, in das Anleger investiert haben. Die Staatanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs, Geldwäsche und unberechtigter Annahme von Kundengeldern gegen mehrere Personen, die Schweier Finanzmarktaufsicht Finma hat ein Enforcementverfahren gegen die Swiss Gold Treuhand AG eingeleitet und einen externen Untersuchungsbeamten eingesetzt. Dennoch gilt natürlich für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Über Vermittler konnten sich Anleger bei der Swiss Gold Treuhand mit einem Mindestbetrag in Höhe von 105.000 Euro beteiligen. Mit ihrem Geld sollte Rohgold eingekauft werden, das später noch veredelt werden sollte. Das Gold bekamen die Anleger nie zu sehen. Angeblich wurde es sicher gelagert. Wo sich das Gold tatsächlich befindet und ob es überhaupt existiert, ist derzeit völlig unklar.

Die Swiss Gold Treuhand wäre nicht der erste Goldanlage-Skandal, bei dem Anleger viel Geld verloren haben. „Daher geht es für die Anleger der Swiss Gold Treuhand darum, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und sich gegen die drohenden Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben der Anmeldung der Forderungen im Konkursverfahren kommt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht. Diese können sich natürlich gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Anlagevermittler richten. „Die Anlagevermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem hätten sie Plausibilität der Goldanlage prüfen müssen. Sind sie ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Gold-Anleger in anderen Fällen wie PIM Gold oder Bonus Gold vertreten. Den Anlegern der Swiss Gold Treuhand geben wir für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Seine Bankkarte hat der Kunde nie erhalten, dennoch wurden rund 220.000 Euro von seinem Konto bei einer Sparkasse abgebucht. Das OLG Frankfurt machte mit Urteil vom 29. April 2026 deutlich (Az. 17 U 62/24), dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Da der Kontoinhaber die Debitkarte nicht erhalten hat, hafte er auch nicht für die unbefugten Abbuchungen.

Schlechte Nachrichten für Anleger der Ventus Energy Group OÜ: Wie die Gesellschaft den Anlegern am 11. Juni 2026 mitgeteilt hat, strebt sie ein Restrukturierungsverfahren nach estnischen Recht an.

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.