Können rund 1,5 Tonnen Gold einfach verschwinden oder hat es sie womöglich nie gegeben? Diese Frage müssen sich Anleger der Swiss Gold Treuhand AG stellen. Das Unternehmen ist insolvent und das zuständige Zuger Kantonsgericht hat am 11. Juni 2024 den Konkurs über die Swiss Gold Treuhand eröffnet. Das Unternehmen ist mit rund 80 Millionen Schweizer Franken verschuldet.
Den besorgten Anleger drohen erhebliche finanzielle Verlustes ihres investierten Geldes. Sie müssen befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Wie der Schweizer SRF am 18. Juli 2024 berichtete, steckt hinter der Swiss Gold Treuhand ein bereits mehrfach verurteilter Betrüger. Er soll Anleger bereits mit einem sog. Schneeballsystem abgezockt haben. In Italien wurde er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er Anleger mit vermeintlichen Diamantengeschäften betrogen hat. Nun geht es um Gold, in das Anleger investiert haben. Die Staatanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs, Geldwäsche und unberechtigter Annahme von Kundengeldern gegen mehrere Personen, die Schweier Finanzmarktaufsicht Finma hat ein Enforcementverfahren gegen die Swiss Gold Treuhand AG eingeleitet und einen externen Untersuchungsbeamten eingesetzt. Dennoch gilt natürlich für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Über Vermittler konnten sich Anleger bei der Swiss Gold Treuhand mit einem Mindestbetrag in Höhe von 105.000 Euro beteiligen. Mit ihrem Geld sollte Rohgold eingekauft werden, das später noch veredelt werden sollte. Das Gold bekamen die Anleger nie zu sehen. Angeblich wurde es sicher gelagert. Wo sich das Gold tatsächlich befindet und ob es überhaupt existiert, ist derzeit völlig unklar.
Die Swiss Gold Treuhand wäre nicht der erste Goldanlage-Skandal, bei dem Anleger viel Geld verloren haben. „Daher geht es für die Anleger der Swiss Gold Treuhand darum, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und sich gegen die drohenden Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben der Anmeldung der Forderungen im Konkursverfahren kommt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht. Diese können sich natürlich gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Anlagevermittler richten. „Die Anlagevermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem hätten sie Plausibilität der Goldanlage prüfen müssen. Sind sie ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Gold-Anleger in anderen Fällen wie PIM Gold oder Bonus Gold vertreten. Den Anlegern der Swiss Gold Treuhand geben wir für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
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