Anleger der Swiss Gold Treuhand AG haben mit ihren Gold-Investments viel Geld verloren. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wurde 2023 aufgelöst; das im Juni 2024 eröffnete Konkursverfahren wurde Ende 2025 mangels Aktiven wieder eingestellt. Auch die SGB Vault AG, die sich Anlegern der Swiss Gold Treuhand (SGT) angeboten hatte, befindet sich seit Juni 2025 in Konkurs.
Anleger konnten ihre Forderungen zwar in den Konkursverfahren anmelden, mussten aber trotzdem empfindliche finanzielle Verluste hinnehmen. Dennoch muss ihr Geld nicht verloren sein, sie können auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Als Anspruchsgegner kommen insbesondere Treuhänder der Swiss Gold Treuhand und auch Anlageberater bzw. Anlagevermittler in Betracht.
Urteile gegen Treuhänder
„Inzwischen gibt es bereits einige Gerichtsurteile, in denen Treuhänder der SGT AG zu Schadenersatz verurteilt wurden. Im Kern haben die Gerichte eine Pflichtverletzung der Treuhänder gesehen, durch die sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Anleger konnten das Geld für ihre Goldkäufe bei der SGT auf Treuhänderkonten einzahlen. Nun wurden Treuhänder verurteilt, den Kaufpreis zu erstatten.
Aufklärung über Risiken
Schadenersatzansprüche können auch gegen die Anlageberater bzw. -vermittler bestehen. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken informieren und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Selbst, wenn es sich nur um eine Anlagevermittlung handelte, hätte der Vermittler über die für eine Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände aufklären müssen. Zudem hätte die Plausibilität des Geschäftsmodells der SGT AG geprüft werden müssen. „Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Bank- und Kapitalanlagerecht
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Bei der Swiss Gold Treuhand klaffte zum Schluss nach Medienberichten ein Finanzloch von fast 80 Millionen Schweizer Franken. Die Staatsanwaltschaft ermittelt u.a. wegen Betrugsverdacht, Geldwäsche und der unberechtigten Annahme von Kundengeldern. Es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
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