Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW T5 durchgesetzt. Das OLG Karlsruhe bestätigte, dass es sich bei dem verbauten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az. 17 U 20/21).
Besitzer eines VW T5 haben ggf. schon ein Software-Update mit der Bezeichnung 23DV erhalten oder wurden aufgefordert, es aufspielen zu lassen. Aus der bislang freiwilligen Maßnahme kann schon bald ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden. Denn das KBA hat mit Bescheid vom 8. Januar 2024 festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig, also nicht mit Vorsatz, gehandelt hat. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2023 stellte der BGH klar, dass sich Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit in der Regel gegen den Fahrzeughersteller und nicht gegen den Motorenhersteller richten (Az.: VIa ZR 1119/22).
Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.
Interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch zeigen deutlich auf, wie tief die Autohersteller in den Abgasskandal verstrickt sind. Wie u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) am 17. November 2022 berichtet, listet Bosch in den Dokumenten nicht weniger als 44 Funktionen auf, die teilweise von den Autobauern bestellt wurden, und die – so Bosch – möglicherweise gegen Behörden-Bestimmungen verstoßen.
Eine Autopanne auf der Fahrt in den Urlaub ist immer ärgerlich. Deutlich mehr als ärgerlich ist es, wenn es nicht nur ein kleinerer Defekt ist, sondern der Motor den sog. plötzlichen Öltod gestorben ist. Eine Erfahrung, die Fahrer eines VW T5 immer wieder machen müssen. Die auch gerade bei Campern beliebte Version California des T5 ist dabei keine Ausnahme. Ob es mit dem „Bulli“ in die Berge oder ans Meer gehen soll – die Gefahr des Öltods fährt mit.
Der VW-Dieselmotor EA ist vor allem durch den Abgasskandal bekannt geworden. Beim VW T5 bringt der Motor noch ganz andere Schwierigkeiten mit sich – den sog. Öltod. Betroffen ist der Bulli T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA.
Im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen beim VW T5 hat das OLG Karlsruhe einen Beweisbeschluss gefasst und holt ein Sachverständigengutachten ein (Az.: 13 U 122/21).
Unter dem Rückruf-Code 37L8 gibt es einen weiteren Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 mit der Abgasnorm Euro 5. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 11. November 2021 veröffentlichte, müssen Fahrzeuge des VW T5 und T6 der Baujahre 2010 bis 2012 in die Werkstatt beordert werden.
Das Landgericht Baden-Baden hat dem Käufer eines VW T5 mit Urteil vom 19. Juli 2021 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 O 344/20). Wenige Tage zuvor hat auch das OLG Köln am 13. Juli 2021 entschieden, dass im T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und hat VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: I-25 U 91/20)
Im Abgasskandal hat das OLG Köln mit Urteil vom 13. Juli 2021 dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-25 U 91/20). Damit hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.