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T6 frühe Motorschäden
T6 frühe Motorschäden

T5 / T6 - Frühe Motorschäden

Um die Grenzen der Haltbarkeit moderner Motoren beurteilen zu können, muss man sich bewusst sein, dass Entwicklungsgrenzen erreicht wurden. Anforderungen an den Umweltschutz, an die Wirtschaftlichkeit, die Performance und die Sicherheit von Fahrzeugen können immer schwerer erreicht werden. Was den Herstellern in der Übergangszeit blieb, war, die Dehnbarkeit dieser Anforderungen in einem größtmöglichen Maß auszunutzen.

Als es schließlich offensichtlich wurde, dass der notwendige Entwicklungsaufwand zur Produktion zeitgemäßer Motoren nicht geleistet werden konnte, erklärte man kurzerhand die Elektromobilität zur Lösung aller Probleme, allerdings ohne sich, um die aktuell brennenden Probleme mit der gebotenen Intensität zu kümmern. Daraus resultiert, dass zum Beispiel moderne Dieselmotoren Schadstoffnormen nur noch unter bestimmten Bedingungen erfüllen. Also u.U. nur dann, wenn die originale Motorkonfiguration so umgestellt wird, dass darunter Leistung und Lebenserwartung eines Motors leiden. Das Setting der verwendeten Software wirkt sich dabei mittelfristig schädigend auf Motorenbauteile aus.

Als Probleme, die ursächlich diesen Zusammenhängen zugeordnet werden konnten, bei den VW-Busen T5 und T6 auftraten, war mit einem Blick auf die Statistik sofort klar, dass kapitaler Motorschaden nur in einem bestimmten Kilometerleistungsrahmen auftreten, konkret zwischen 75.000 und 125.000 km. Die Anzahl der Häufigkeit von Motorschäden bei diesen Modellen ist so auffällig prägnant, dass man nicht nur von einem reparablen Motorschaden reden sollte, sondern von einer deutlichen Herabsenkung von üblichen maximalen Motorlaufleistungen. In vielen Fällen bedeutet ein Motorschaden auch einen wirtschaftlichen Totalverlust.

Wer zwischen 2015 und 2020 einen VW-Bus oder ein anderes Dieselfahrzeug der SSK 5 oder 6 kaufte, tätigte eine hohe Investition in dem Bewusstsein, ein sehr ausdauernd leistungsfähiges Auto gekauft zu haben. Allerdings zeigen Statistiken und Gutachten, dass normal übliche Laufleistung von bis zu 300.000 km von modernen VW-Bus Motoren nicht mehr erreicht werden. Statistisch ist das noch nicht belegbar, da Daten fehlen. Die meisten T6 haben noch keine 75.000 km gelaufen. Juristisch ergibt sich daraus aber auf jeden Fall ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Hersteller, der nicht nur im Falle eines vorliegenden Motorschadens, sondern auch angesichts mittelfristig anstehender Motorschäden einforderbar sein sollte.

 

Rechtsanwalt Gisevius kümmert sich als oeltod-anwalt.de seit über fünf Jahren um Ansprüche von T5- und T6-Fahrern im oben genannten Themenkomplex. Gern steht er VW-Bus-Besitzern für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer individuellen Situation zur Verfügung.

Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.