Um die Grenzen der Haltbarkeit moderner Motoren beurteilen zu können, muss man sich bewusst sein, dass Entwicklungsgrenzen erreicht wurden. Anforderungen an den Umweltschutz, an die Wirtschaftlichkeit, die Performance und die Sicherheit von Fahrzeugen können immer schwerer erreicht werden. Was den Herstellern in der Übergangszeit blieb, war, die Dehnbarkeit dieser Anforderungen in einem größtmöglichen Maß auszunutzen.
Der Anlass ist schon ärgerlich, wenn dann noch was schief geht, ist's doppelt blöd: Nach einem kapitalen Motorschaden müssen Verbrenner- oder Dieselmotoren entweder generalüberholt, besser ausgetauscht werden. Autofahrer, die schon einmal auf den Kosten sitzen geblieben sind, fragen sich, wer Garantie oder zumindest die gesetzliche Gewährleistung, bzw. den Schaden übernimmt?
Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig, also nicht mit Vorsatz, gehandelt hat. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2023 stellte der BGH klar, dass sich Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit in der Regel gegen den Fahrzeughersteller und nicht gegen den Motorenhersteller richten (Az.: VIa ZR 1119/22).
Interne Dokumente des Automobilzulieferers Bosch zeigen deutlich auf, wie tief die Autohersteller in den Abgasskandal verstrickt sind. Wie u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) am 17. November 2022 berichtet, listet Bosch in den Dokumenten nicht weniger als 44 Funktionen auf, die teilweise von den Autobauern bestellt wurden, und die – so Bosch – möglicherweise gegen Behörden-Bestimmungen verstoßen.
Unter dem Rückruf-Code 37L8 gibt es einen weiteren Rückruf für Modelle des VW T5 und T6 mit der Abgasnorm Euro 5. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 11. November 2021 veröffentlichte, müssen Fahrzeuge des VW T5 und T6 der Baujahre 2010 bis 2012 in die Werkstatt beordert werden.
Endlich ein Urteil: Das Landgericht Osnabrück hat dem Eigentümer eines T5 Multivan Schadensersatz wegen sittenwidrigewr Schädigung zugesprochen - und das ohne einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Ein Rückruf durch das KBA sei auch gar nicht nötig. VW sei dennoch zum Schadensersatz verpflichtet, entschied jetzt das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 13. Juli 2020 (Az.: 10 O 824/20).