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Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Bankrecht / Kapitalmarktrecht Stuttgart

Vertretung von Kapitalanlegern

Bankrecht und Kapitalmarktrecht – kompetenter Anlegerschutz  

Durch Skandale am grauen Kaptalmarkt verlieren Anleger immer wieder viel Geld. Infinus, S&K oder Malte Hartwieg lassen grüßen. Es sind jedoch nicht immer nur die großen Schadensfälle bei denen mehrere Millionen Euro Anlegergeld im Feuer stehen.

Auch bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds, Unternehmensanleihen, Genussrechten und anderen Finanzprodukten müssen Anleger immer wieder erleben, dass ihre Geldanlage nicht die Erwartungen erfüllt. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust stehen.  

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat sich daher dem Anlegerschutz verschrieben. Denn in aller Regel sind die Anleger nicht schutzlos gestellt.

Bei einer effektiven Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.  

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes und des Kapitalanlagerechts tätig und konnte auf gerichtlichen und außergerichtlichem Weg die Ansprüche der Anleger durchsetzen.   Wir beraten Sie u.a. bei folgenden Beteiligungsformen:

  • Geschlossene Immobilienfonds
  • Schiffsfonds
  • Solar- und Windkraftfonds
  • Medienfonds
  • Kommanditbeteiligungen
  • Aktien
  • Atypische Beteiligungen
  • Inhaberschuldverschreibungen / Unternehmensanleihen
  • Genussrechte
  • Nachrangdarlehen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen
  • Widerruf von Darlehen

Die Finanzprodukte werden immer komplexer und raffinierter. Um die Forderungen der Anleger effektiv durchzusetzen, arbeitet BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit spezialisierten Gutachtern zusammen, die die Kapitalanlagen analysieren und bewerten können.

Diese Ergebnisse und unsere  juristische Kompetenz ergeben die Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können.  

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant. Unser Ziel ist es, ihm schnell, unbürokratisch und effizient zu seinem Recht zu verhelfen.

Da gerichtliche Prozesse häufig zeit- und nervenaufreibend sind, suchen wir auch Lösungen auf außergerichtlichem Weg, wenn dies der Rechtslage angemessen ist. Natürlich setzen wir Ihre Rechte aber auch am Gericht durch.  

Sofern die gesetzlichen Vorgaben vorliegen sind wir grundsätzlich zum Abschluss von Erfolgshonoraren im Einzelfall bereit.  Unsere Erstberatung ist kostenlos.  

Da Rechtsangelegenheiten stets Vertrauenssache sind, beantworten wir Ihre Fragen gerne persönlich.

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Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.