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BGH weist Revision zurück - Vertrag über Online-Coaching nichtig - Urteil OLG Stuttgart

23.800 Euro hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte für ein Online-Coaching gezahlt, das die Erwartungen nicht erfüllte. Er erhält sein Geld zurück. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024 (Az. 13 U 176/23) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig, der BGH hat die Revision zurückgewiesen.

Vertrag über Online-Coaching nichtig - Urteil LG Tübingen Az. 4 O 242/24

Ein Vertrag über ein Online-Coaching ist nichtig, weil die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte. Die Klägerin hat daher Anspruch auf die bereits bezahlte Teilnehmergebühr in Höhe von 9.500 Euro. Das hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 18. März 2025 entschieden (Az. 4 O 242/24).

Automatisiertes Schufa-Scoring rechtswidrig - LG Bamberg 41 O 749/24 KOIN

Das Landgericht Bamberg hat mit Urteil vom 26. März 2025 die automatisierte Bonitätsbewertung der Schufa für rechtswidrig erklärt (Az.: 41 O 749/24 KOIN). Dabei setze es an der EuGH-Entscheidung vom 7. Dezember 2023 (Az. C-634/21) an. Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass die Kreditvergabe nicht allein von Scoring-Werten von Wirtschaftsauskunfteien, wie z.B. der Schufa, abhängig gemacht werden darf.