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Online-Sportwetten: Spieler erhält über 180.000 Euro zurück - OLG Köln 19 U 123/22

Mehr als 180.000 Euro hatte ein Spieler bei Sportwetten im Internet verzockt. Nach einem Urteil des OLG Köln vom 17. November 2023 muss die Anbieterin der Sportwetten ihm den Verlust erstatten, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen (Az.: 19 U 123/22).

Online Coaching - LG Hannover erklärt Vertrag für nichtig

Fällt ein Vertrag über ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), kann der Vertrag nichtig sein. Das hat das Landgericht Hannover entschieden (Az.: 13 S 23/22). „Für Teilnehmer, die von ihrem Online-Coaching enttäuscht sind, eröffnet sich so die Möglichkeit aus dem Coaching-Vertrag auszusteigen. Das gilt nicht nur, wenn der Vertrag als Verbraucher, sondern auch wenn er als Unternehmer abgeschlossen wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Verbotenes Online Glücksspiel - Online Casino muss Spieler 60.500 Euro zurückzahlen

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn die Betreiber der Online-Casinos nicht über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis für ihr Angebot verfügten. Diese Rechtsprechung hat auch das OLG Brandenburg mit Urteil vom 16. Oktober 2023 bestätigt (Az.: 2 U 36/22). Der klagende Spieler hat demnach Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste in Höhe von rund 60.500 Euro.

Widerruf eines Kaufvertrags mit Tesla vielfach noch möglich

Nach wie vor haben zahlreiche Tesla-Kunden in Deutschland die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu widerrufen und das Fahrzeug zurückzugeben. Möglich wird dies durch einen Fehler in Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden. Tesla hat es in den betroffenen Kaufverträgen versäumt, eine Telefonnummer anzugeben. Dadurch hat sich die Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert.

Online-Sportwetten OLG Karlsruhe - Spieler erhält 134.000 Euro zurück

Fast 134.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Sportwetten verzockt. Nun kann er aufatmen. Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 19. Dezember 2023 entschieden, dass die Veranstalterin der Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um in Deutschland Online-Sportwetten anzubieten zu dürfen (Az.: 19 U 48/23).

Vertrag über Online-Coaching wegen Sittenwidrigkeit nichtig - AG Brühl 22 C 30/23

Eine Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist erfolgreich aus einem Vertrag über Online-Coaching ausgestiegen und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Das Amtsgericht Brühl hat entschieden, dass der Vertrag über das Online-Coaching sittenwidrig und somit nichtig ist (Az.: 22 C 30/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vertrag über Online Coaching nichtig - LG Leipzig 05 O 1598/22

Verträge über Online-Coaching sind nichtig, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Zulassung für Fernlehrgänge gemäß § 12 FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) verfügt. Das hat das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 1. Februar 2023 entschieden (Az.: 05 O 1598/22). Ähnliche Urteile haben auch das OLG Celle und das LG Hamburg gesprochen.

Fluggesellschaft muss bei Flugausfall schnellstmöglich für Ersatz sorgen - BGH X ZR 123/22

Fällt ein Flug wegen Unwetter oder anderen außergewöhnlichen Umständen aus, muss die Fluggesellschaft schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung sorgen, auch wenn dafür auf Flüge oder Umsteigemöglichkeiten anderer Airlines zurückgegriffen werden muss. Das stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Oktober 2023 klar (Az. X ZR 123/22).

Tesla - Widerruf vieler Kaufverträge möglich

Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären.