Vertrag über Online-Coaching nach Urteil des LG München nichtig - Az. 44 O 16944/23
Die Teilnehmerin an einem Online-Coaching erhält ihre bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zurück. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. Januar 2025 entschieden (Az.: 44 O 16944/23).