Rückrufservice

Tesla - Widerruf vieler Kaufverträge möglich

Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären.

Online-Coaching - Ausstieg aus dem Vertrag

Coachings werden praktisch für alle Lebenslagen angeboten. Neben seriösen Anbietern gibt es auch unter den Online-Coaches schwarze Schafe, die vollmundig schnell große Erfolge versprechen und am Ende enttäuschte Teilnehmer zurücklassen. Für sie war das Online-Coaching nicht nur unbrauchbar, sie sitzen zum Teil auch noch in kostspieligen Verträgen fest. „Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, aus einem unbrauchbaren Coaching-Vertrag auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Flexible und kostenlose Umbuchung nach Flugannullierung - BGH X ZR 50/22

Wurde ihr Flug annulliert, können Reisende selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten möchten. Auch wenn der Ersatzflug erst deutlich später stattfindet, müssen sie keine Zuzahlung leisten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Juni 2023 entschieden (Az.: X ZR 50/22). Voraussetzung ist nur, dass der gewünschte Ersatzflug noch nicht ausgebucht ist.

Entschädigung bei Flugverspätung - BGH stärkt Fluggastrechte

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte vom Flugpassagieren mit Urteil vom 9. Mai 2023 weiter gestärkt (Az.: X ZR 15/20). Der BGH entschied, dass EU-Fluggäste bei Verspätungen auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn die Verspätung bei einem Teilflug außerhalb der EU eintritt. Entscheidend sei nur, dass die Flugreise in der EU begonnen habe.

Flug ausgefallen - BGH zum Anspruch auf Kostenerstattung

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Flugreisenden bei Flugannullierungen mit Urteil vom 18. April 2023 gestärkt (Az.: X ZR 91/22). Demnach haben die Fluggäste auch dann Anspruch auf vollständige Erstattung der Kosten für Hin- und Rückflug, wenn nur ein Teil der Flugreise annulliert wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die gesamte Flugreise einheitlich gebucht wurde und nicht jede Etappe einzeln.