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Abgasskandal Mercedes E-Klasse - OLG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das OLG Stuttgart dem Käufer einer Mercedes E-Klasse mit Urteil vom 25. März 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 22 U 835/21). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz käme, so das Gericht.

Abgasskandal - OLG Hamburg spricht Schadenersatz für Mercedes E 350 zu

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines gebrauchten Mercedes E 350 Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg mit Urteil vom 30. Mai 2024 entschieden (Az.: 15 U 83/22). Das Gericht folgte damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autobauers bestehen.

OLG Köln: Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal

Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters hat das OLG Köln Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 17. Mai 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 11 U 158/22). Konkret ging es in dem Verfahren um einen Mercedes C 220 Diesel. Der Kläger hat nach dem Urteil Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Mercedes Vito im Abgasskandal - OLG Rostock spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines Mercedes Vito bekommt Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Rostock mit Urteil vom 31. Mai 2024 entschieden (Az.: 8 U 188/22). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Mercedes Vito unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von sieben Prozent der Kaufpreises habe.

Abgasskandal – OLG Stuttgart spricht Schadenersatz für Mercedes C 220 Diesel zu

Im Abgasskandal hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 23. Mai 2024 Schadenersatz bei einem Mercedes C 220 d zugesprochen (Az.: 24 U 24/22). Mercedes habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart.