Schadenersatz für Mercedes C 250 im Dieselskandal
Das OLG Köln hat einem Kläger im Mercedes-Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zugesprochen (Az.: 30 U 20/22). Grund ist, dass in dem Mercedes C 250 CDI des Klägers nach Überzeugung des Gerichts unzulässige Abschalteinrichtungen in Form eines Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) verbaut ist.