Abgasskandal – OLG Stuttgart spricht Schadenersatz für Mercedes C 220 Diesel zu
Im Abgasskandal hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 23. Mai 2024 Schadenersatz bei einem Mercedes C 220 d zugesprochen (Az.: 24 U 24/22). Mercedes habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart.