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Terragon insolvent - Anleger können Forderungen anmelden

Die Terragon AG hatte bereits Ende Juni Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde nun am 1. September 2022 vom Amtsgericht Charlottenburg eröffnet (Az. 36t IN 3526/22). Gläubiger und Anleger der Terragon-Anleihe können ihre Forderungen bis zum 30. September beim Insolvenzverwalter anmelden. Ebenfalls eröffnet wurden die Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaften Terragon Projekt GmbH, Terragon Vertrieb GmbH und Terragon Wohnbau GmbH.

Die Terragon AG hatte 2019 eine Anleihe mit fünfjähriger Laufzeit bis 2024 und einem Emissionsvolumen von 25 Millionen Euro begeben (WKN A2GSWY/ ISIN DE000A2GSWY7). Dass die Kapitalanlage den Erwartungen der Anleger nicht gerecht wird, zeichnete sich bereits im Mai 2022 ab, als die Anleger einer Stundung der am 24. Mai 2022 fälligen Zinsen zustimmten. Die Insolvenz konnte durch diese Maßnahme allerdings nicht verhindert werden und am 30. Juni 2022 stellten die Terragon AG und die wesentlichen Töchter Insolvenzantrag.

Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens ist nun der nächste Schritt. Anleger haben jetzt die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 30. September 2022 anzumelden. „Anleger sollten auf die Anmeldung der Forderungen nicht verzichten, denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Allerdings können die Anleger nicht davon ausgehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ihre Forderungen vollauf zu bedienen. Es drohen weiter hohe finanzielle Verluste. Um diese abzuwenden kann in einem weiteren Schritt – ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geprüft werden.

Schadenersatzansprüche können z.B. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese ihre Informationspflichten nicht erfüllt haben. „So hätten die Anleger u.a. über die bestehenden Risiken der Vermögensanlage informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.