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Tesla Rückruf wegen drohender Überhitzung eines Prozessors

Der Rückruf für verschiedene Tesla-Modelle hat es in sich: Eine ungenügende Kühlung der Prozessoren könne zum Ausfall diverser Fahrzeugsysteme führen, teilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 26. August mit. Betroffen ist die gesamte Modellpalette, also Modelle des Tesla S, X, Y und 3 der Baujahre 2021 bis 2022.

Weltweit muss Tesla nun rund 209.000 Fahrzeuge zurückrufen. In Deutschland sind knapp 15.000 Fahrzeuge von dem Rückruf unter dem Code SB-22-00-009 betroffen. Nach Angaben des KBA, das den Rückruf überwacht, soll bei den Fahrzeugen ein Software-Update aufgespielt werden, um dadurch die Verwaltung der CPU-Temperatur zu verbessern.

Die ungenügende Kühlung der Prozessoren kann dazu führen, dass sich beim Schnellladen bzw. der Vorbereitung auf den Schnellladevorgang, der Infotainment-Prozessor (CPU) stark erhitzen könnte und in der Folge könnte das Display langsamer arbeiten oder schwarz bleiben. In dem großen Display befinden sich verschiedene Kontrollleuchten, zudem werden dort die Bilder von der Rückfahrkamera oder der Fahrmodus angezeigt. Ein Ausfall dieser Systeme kann gravierende Folgen haben und bspw. die Kollisionsgefahr erhöhen.

In den USA ist das Problem schon länger bekannt. Dort läuft die Rückruf-Aktion bereits seit Mai, während Kunden in Deutschland einige Wochen länger auf ein Update warten müssen.

„Es ist nicht der erste Rückruf bei Tesla. Erst Ende Juni gab es einen Rückruf wegen eines Softwarefehlers, der zum Ausfall des wichtigen eCall-Notrufsystems führen kann“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auch Probleme bei der Reichweite der Batterien sind bei Tesla ein Thema. Zudem hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband den E-Autohersteller verklagt. Grund ist, dass bei der Nutzung des sog. „Wächter-Modus“ Passanten gefilmt und ggf. gespeichert werden, die im den Fokus der Fahrzeug-Kamera geraten und damit ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt.

Von Rückrufen, über Reichweiten- oder Datenschutzproblemen berät Sie die Kanzlei BRÜLLAMNN bei Problemen mit Tesla oder anderen E-Autos und steht für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

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