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Tesla -Türen ließen sich im Notfall nicht öffnen

Diskussionen und die elektrischen Türgriffe von Tesla sind nicht neu. Nach einem tödlichen Unfall im nordrhein-westfälischen Schwerte im September 2025 nehmen sie weiter Fahrt auf. Dabei steigt der Druck auf den Autobauer und die Zulassungsbehörden.

Schick sind sie, die elektrisch versenkbaren Türgriffe beim Tesla S. Sie können im Ernstfall aber auch lebensgefährlich sein, wenn sich z.B. nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand die Türen nicht öffnen lassen und das Auto so zur Todesfalle für die Insassen werden kann.

 

Türen ließen sich nach Unfall nicht öffnen

 

So ein tragischer Unfall ereignete sich im vergangenen September in Schwerte. Dabei kam der Fahrer mit seinem Tesla von der Straße ab, prallte gegen einen Baum und geriet in Brand. Ein Gutachten zeigte, dass die automatische Entriegelung der Türen nicht funktionierte, so dass der Fahrer und zwei Insassen sich nicht aus dem brennenden Fahrzeug befreien konnten. 

Wie u.a. „Auto Motor Sport“ berichtete, hat die zuständige Staatsanwaltschaft nun das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeschaltet, damit die Behörde den Türmechanismus untersucht.

 

Elektrische Entriegelung der Türen

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Der tragische Unfall in Schwerte ist kein Einzelfall. Auch bei anderen Unfällen sollen die Insassen aufgrund der elektrischen Türsysteme nur schwer oder gar nicht aus ihren Fahrzeugen gekommen sein. Wenn die Türgriffe versenkt sind, wird es auch für Helfer von außen schwierig, die Türen zu öffnen.

Das eigentliche Problem ist aber die elektrische Entriegelung der Türen. Fließt nach einem Unfall kein Strom mehr, öffnen sich die Türen nicht und die Insassen sitzen in der Falle. Zwar sollen sich die Türen dann mechanisch öffnen lassen, doch auch das erweist sich oft als schwierig. Ein Problem, das nicht nur Tesla, sondern auch andere Autohersteller betrifft. In China und den USA sollen daher die Regelungen verschärft werden. 

 

KBA untersucht Türmechanismus

 

So weit ist es in Deutschland noch nicht. Hier untersucht das KBA zwar den Türmechanismus, weist aber auch darauf, dass die Zuständigkeit bei der niederländischen Zulassungsstelle liegt, da diese die EG-Typengenehmigung für den verunglückten Tesla erteilt hat.

Mit einem Rückruf für das Tesla-Modell durch das KBA ist also nicht zu rechnen. Für Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius liegt allerdings ein sicherheitsrelevanter Mangel vor: „Der tragische Unfall in Schwerte zeigt leider auf schreckliche Art und Weise auf, dass es beim Mechanismus zum Öffnen der Türen um Leben und Tod gehen kann. Dementsprechend müssten die Fahrzeuge nachgerüstet werden, damit eine mechanische Öffnung auch im Notfall möglich ist.“

 

Anspruch auf Beseitigung des Mangels

 

Grundsätzlich haben Käufer einen Käufer einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Wird der Mangel nicht beseitigt, können ggf. rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Dass die elektrische Entriegelung der Türen ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt, zeigen auch die neuen Bewertungskriterien der Fahrzeugsicherheitsorganisation Euro NCAP. Reine Touchscreen-Bedienungen und versenkbare Türgriffe können seit 2026 zu Abwertungen führen. Dahinter steckt der Gedanke, das elektrische Türgriffe auch nach einem Unfall noch funktionieren müssen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder www.motorschaden.de

 

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