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Tesla - Widerruf des Kaufvertrags wegen Fehler in der Widerrufsbelehrung möglich

Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglicht zahlreichen Tesla-Kunden den Widerruf ihres Kaufvertrags. Sie können dann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Tesla-Kunden sind nicht immer zufrieden mit ihrem Auto, z.B. weil sie sich von den technischen Assistenzsystemen mehr versprochen hatten. Zudem ist die Wertstabilität bei Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr gegeben. „Da bietet der Widerruf eine interessante Möglichkeit, das Auto zu finanziell interessanten Konditionen wieder zurückzugeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Normalerweise beträgt die Frist für den Widerruf des Kaufvertrags 14 Tage. Liegt ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vor, verlängert sich die Widerrufsfrist jedoch um ein Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes, also per Telefon oder online abgeschlossen wurde, und nicht in den Geschäftsräumen von Tesla.

Bei allen technischen Innovationen scheint Tesla bei Kaufverträgen, die vor dem 17. April 2023 abgeschlossen wurden, nun ausgerechnet über etwas Simples wie eine fehlende Telefonnummer zu stolpern. Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist verpflichtend. Ohne diese Angabe ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist verlängert sich. „Somit können Käufer noch den Widerruf erklären, wenn die Fahrzeugübergabe nicht länger als ein Jahr und 14 Tage zurückliegt und das Fahrzeug als Verbraucher gekauft wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei einem erfolgreichen Widerruf muss Tesla das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Ob für die gefahrenen Kilometer ein Wertersatz abgezogen werden kann, ist umstritten.

„Sofern die Förderrichtlinien eingehalten wurden, dürften Verbraucher gute Chancen haben, die Umweltprämie trotz Widerruf des Kaufvertrags nicht zurückzahlen zu müssen“, so Rechtsanwalt Seifert. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist in der Regel, dass das Fahrzeug sechs oder zwölf Monate auf den Halter zugelassen war.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Tesla-Kunden, die den Kaufvertrag widerrufen möchten, gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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Verbraucherrecht

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Aktuelles

Die Teilnehmerin an einem Online-Coaching erhält ihre bereits gezahlten Gebühren in Höhe von 1.500 Euro zurück. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 15. Januar 2025 entschieden (Az.: 44 O 16944/23).

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 24. Oktober 2024 entschieden, dass der Vertrag über ein Online-Coaching nichtig ist. Der klagende Teilnehmer hat daher Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits geleisteten Gebühren und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten (Az.: 13 U 20/24).

Die Teilnehmerin eines Online-Coachings bekommt ihr Geld zurück. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Dezember 2023 entschieden (Az.: 13 O 2839/23).

Ein Mandant von Brüllmann Rechtsanwälte kann aufatmen: Er erhält 23.800 Euro zurück, die er für ein Online-Coaching gezahlt hatte. Außerdem muss er keine weiteren Zahlungen aus dem Vertrag mehr leisten. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024, Az. 13 U 176/23, (nicht rechtskräftig) so entschieden.

Endlich Sommerferien: Viele Deutsche nutzen die Zeit, um in den Urlaub zu fliegen. Kommt es zu Verspätungen oder Flugannullierungen haben Fluggäste verschiedene Rechte, u.a. auch auf Zahlung einer Entschädigung.

Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 10. Mai 2024 das Widerrufsrecht von Teilnehmern an Online-Coachings gestärkt (Az.: 54 O 305/24). Das Gericht stellte klar, dass auch Existenzgründer in der Regel als Verbraucher anzusehen sind und daher ein Widerrufsrecht haben.