Rückrufservice

Tesla - Widerruf des Kaufvertrags wegen Fehler in der Widerrufsbelehrung möglich

Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung ermöglicht zahlreichen Tesla-Kunden den Widerruf ihres Kaufvertrags. Sie können dann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Tesla-Kunden sind nicht immer zufrieden mit ihrem Auto, z.B. weil sie sich von den technischen Assistenzsystemen mehr versprochen hatten. Zudem ist die Wertstabilität bei Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr gegeben. „Da bietet der Widerruf eine interessante Möglichkeit, das Auto zu finanziell interessanten Konditionen wieder zurückzugeben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Normalerweise beträgt die Frist für den Widerruf des Kaufvertrags 14 Tage. Liegt ein Fehler in der Widerrufsbelehrung vor, verlängert sich die Widerrufsfrist jedoch um ein Jahr. Voraussetzung ist, dass der Kaufvertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes, also per Telefon oder online abgeschlossen wurde, und nicht in den Geschäftsräumen von Tesla.

Bei allen technischen Innovationen scheint Tesla bei Kaufverträgen, die vor dem 17. April 2023 abgeschlossen wurden, nun ausgerechnet über etwas Simples wie eine fehlende Telefonnummer zu stolpern. Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist verpflichtend. Ohne diese Angabe ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist verlängert sich. „Somit können Käufer noch den Widerruf erklären, wenn die Fahrzeugübergabe nicht länger als ein Jahr und 14 Tage zurückliegt und das Fahrzeug als Verbraucher gekauft wurde“, so Rechtsanwalt Seifert.

Bei einem erfolgreichen Widerruf muss Tesla das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Ob für die gefahrenen Kilometer ein Wertersatz abgezogen werden kann, ist umstritten.

„Sofern die Förderrichtlinien eingehalten wurden, dürften Verbraucher gute Chancen haben, die Umweltprämie trotz Widerruf des Kaufvertrags nicht zurückzahlen zu müssen“, so Rechtsanwalt Seifert. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist in der Regel, dass das Fahrzeug sechs oder zwölf Monate auf den Halter zugelassen war.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Tesla-Kunden, die den Kaufvertrag widerrufen möchten, gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/

Verbraucherrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Knapp 13.000 Euro hatte die Klägerin für ein Online-Coaching gezahlt. Nun bekommt sie ihr Geld zurück. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 24. Februar 2026 entschieden (Az. 3 O 255/25). Da die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte, sei der geschlossene Vertrag über die Teilnahme an dem Online-Coaching nichtig, so das Gericht.

Weil der Anbieter eines Online-Coachings nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte, muss er der Klägerin ihre Teilnahmegebühr in Höhe von 15.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. 37 O 651/25) entschieden.

Über die von Online-Coach Philipp Lang ins Leben gerufene NV Business Consulting GmbH wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Februar 2026 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Coach hat offenbar auch über die Philipp NV Lang Business Consulting FZCO mit Sitz in Dubai Online-Coachings mit einen vergleichbaren Konzept angeboten.

Ob Piloten oder Flugbegleiter – Streiks bei der Lufthansa oder anderen Fluggesellschaften treffen immer auch die Passagiere. Kommt es zu Flugverspätungen oder Flugausfällen sind die Passagiere aber nicht schutzlos gestellt und können ihre Rechte von der Versorgung bis zu Entschädigungen und Ersatzflügen geltend machen.Geregelt sind die Ansprüche der Passagiere in der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Verordnung umfasst alle Flüge, die innerhalb der EU starten bzw. in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. 

Rund 17.000 Euro hatte der Kläger für ein Online-Coaching gezahlt. Nun erhält er sein Geld zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 30. März 2026 (Az. 3 O 2532/25) entschieden. Der Anbieter des Coachings ist zur Rückzahlung verpflichtet, weil er nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte und der abgeschlossene Vertrag über das Online-Coaching deshalb nichtig ist.

Geld zurück nach Online-Coaching: Ein Soloselbstständiger hatte einen Vertrag über ein Online-Coaching zum Preis von rund 57.000 Euro abgeschlossen. Das Landgericht Paderborn entschied mit Urteil vom 24. Februar 2026 (Az. 2 O 304/25), dass er das Geld zurückerhält, weil der Anbieter nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte und der geschlossene Vertrag daher nichtig sei.