Rückrufservice

Tesla - Widerruf vieler Kaufverträge möglich

Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären. Vorausgesetzt, der Kauf ist im Wege des Fernabsatzes, also telefonisch oder online erfolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der EuGH hat bereits im Mai 2020 entschieden, dass Online-Händler, die zur Kontaktaufnahme eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, diese auch in der Widerrufsbelehrung angeben müssen (Az.: C 266/19). Zudem sieht die europäische Verbraucherrichtlinie RL 2011/83/EU vor, die Angabe einer Telefonnummer vor. Das spricht dafür, dass die von Tesla bis April 2023 verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängert.

Zuletzt gab es immer wieder Tesla-Kunden, die aufgrund technischer Probleme mit ihrem Fahrzeug unzufrieden sind. Hinzu kommt, dass sinkende Verkaufspreise bei Neuwagen dafür gesorgt haben, dass die Wertbeständigkeit bei den Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr wie ursprünglich gegeben ist. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung eröffnet unzufriedenen Tesla-Kunden die Möglichkeit, aus dem Kaufvertrag auszusteigen.

Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist, dass der Verbraucher das Fahrzeug zurückgeben kann und im Gegenzug sein Geld zurückerhält. Ob er für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsersatz zahlen muss, ist umstritten. Die Umweltprämie müssen die Verbraucher voraussichtlich nicht zurückzahlen, wenn die Förderrichtlinien eingehalten wurden.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 16. Juni 2023 in Sachen Tesla-Widerruf bereits verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 38 O 111/2399). Dabei handelt es sich allerdings um ein Versäumnisurteil, da Tesla sich nicht zu den Vorwürfen geäußert hat. Inzwischen hat Tesla gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Tesla-Kunden, die ihren Kaufvertrag widerrufen möchten, zum Pauschalpreis von 100 Euro plus MwSt. gerne eine kostenlose Einschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

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Aktuelles

Für Online-Coaching hatte ein Teilnehmer tief in die Tasche gegriffen und insgesamt über 35.000 Euro für drei verschiedene Programme ausgegeben. Er erhält sein Geld nach einem Urteil des Landgerichts Trier vom 6. Februar 2026 (Az. 11 O 33/25) zurück. Da die Coachings unter Fernunterricht fielen, der Anbieter aber nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte, seien die geschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner geleisteten Zahlungen, so das Gericht.

Wenn ein Online-Coaching unter Fernunterricht fällt, muss der Anbieter über die erforderliche behördliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügen. Ist das nicht der Fall, ist der Vertrag gemäß § 7 FernUSG nichtig. Das hat der Bundesgerichthof mit wegweisenden Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden.

Das Amtsgericht Amberg hat das Insolvenzverfahren über die NV Business Consulting GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. IN 460/25). Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 22. April 2026 beim Insolvenzverwalter annehmen.

Insgesamt 60.000 Euro hätte ein Teilnehmer für ein Online-Coaching bezahlen sollen. Dazu kommt es nicht, denn das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 7. Januar 2026 (Az. 17 O 145/25) entschieden, dass der geschlossene Vertrag wegen Verstoßes gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nichtig ist. Der Kläger bekommt daher das bereits geleistete Honorar in Höhe von 10.000 Euro zurück und muss auch die weiteren 50.000 Euro nicht zahlen.

Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss einer Verbraucherin eine aussagekräftige und nachvollziehbare Auskunft über die Berechnung ihres Score-Werts erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 19. November 2025 entschieden (Az. 6 K 788/20.WI).Mit dem Bonitätsscore bildet die Schufa die Kreditwürdigkeit des Betroffenen ab. Ein schlechter Score-Wert kann die Kreditaufnahme oder auch den Abschluss von Verträgen erheblich erschweren. Schlechter Bonitätsscore – Kreditantrag abgelehnt 

Ob Solaranlagen oder Wärmepumpen – viele Verbraucher stehen einem Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Energieträger offen gegenüber. Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Photovoltaikanlage fehlerhaft montiert wird, der Einbau einer Wärmepumpe sich verzögert oder ein Stromspeicher nicht die volle Leistung zeigt. „Das ist für die Verbraucher nicht nur ärgerlich, sondern kann auch bares Geld kosten.