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TGI AG - FMA Liechtenstein und FMA Österreich warnen

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt.

 

Deutliche Warnungen

 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass die TGI AG über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt. Ihr sei es daher nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen wie die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern (Einlagengeschäft) in Liechtenstein zu erbringen.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.“

Ebenso warnt die FMA in Österreich auf ihrer Webseite vor Angeboten der TGI AG. Sie stellt klar, dass die Gesellschaft nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

 

Möglichkeiten der Anleger

Bank- und Kapitalanlagerecht

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Angesichts der Meldungen und Warnungen dürften Anleger der TGI AG zunehmend verunsichert sein. „Sie haben aber verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die sie jetzt ausschöpfen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So kann geprüft werden, ob die Verträge aufgrund der fehlenden Verkaufsprospekte gekündigt werden können. Zudem geht die BaFin von einem Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz aus. „Ist das der Fall, haben die Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Verträge. Das bedeutet, dass die TGI AG ihnen ihr investiertes Geld zurückzahlen muss“, so Rechtsanwalt Seifert.

Darüber hinaus können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater und -vermittler bestehen, wenn diese sie nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder die Plausibilität des Geschäftsmodells nicht hinreichend geprüft haben.

 

Fazit: Rechtliche Möglichkeiten prüfen

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der TGI AG zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.