Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG mit Urteil vom 21. Mai 2021 zu Schadenersatz bei einem Mercedes B 180 CDI verurteilt (Az.: 23 O 103/20). Das Thermofenster in dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, durch die der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei.
Der Kläger hatte den Mercedes B 180 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 607 verbaut, den Daimler gemeinsam mit Renault entwickelt hat.
Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe hatten ergeben, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß bei diesem Motor zum Teil massiv überschritten werden. Grund sei ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das dafür sorge, dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert werde.
Daimler rechtfertigte sich, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes notwendig sei. Das ließ das LG Stuttgart jedoch nicht gelten. Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Zwar hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Januar 2021 entschieden, dass die Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung alleine noch nicht sittenwidrig sei. Dies könne sich aber ändern, sobald weitere Umstände hinzutreten, die auf ein sittenwidriges Verhalten des Autoherstellers schließen lassen, so der BGH (Az.: VI ZR 433/19).
Im vorliegenden Fall sah das LG Stuttgart solch ein sittenwidriges Verhalten der Daimler AG. Sie habe keine detaillierten Angaben zur Funktionsweise des Thermofensters und die Auswirkungen auf das Emissionsverhalten gemacht. Auch gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seien nicht die notwendigen Angaben gemacht worden. KBA und Verbraucher seien getäuscht worden. Dieses Verhalten sei als sittenwidrig zu qualifizieren, so das Gericht.
Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
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„Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile gegen Daimler wächst weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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