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Thermofenster bei Mercedes B 180 - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG mit Urteil vom 21. Mai 2021 zu Schadenersatz bei einem Mercedes B 180 CDI verurteilt (Az.: 23 O 103/20). Das Thermofenster in dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung, durch die der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei.

Der Kläger hatte den Mercedes B 180 CDI mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 607 verbaut, den Daimler gemeinsam mit Renault entwickelt hat.

Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe hatten ergeben, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß bei diesem Motor zum Teil massiv überschritten werden. Grund sei ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das dafür sorge, dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 17 Grad reduziert werde. 

Daimler rechtfertigte sich, dass das Thermofenster aus Gründen des Motorschutzes notwendig sei. Das ließ das LG Stuttgart jedoch nicht gelten. Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Zwar hatte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. Januar 2021 entschieden, dass die Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung alleine noch nicht sittenwidrig sei. Dies könne sich aber ändern, sobald weitere Umstände hinzutreten, die auf ein sittenwidriges Verhalten des Autoherstellers schließen lassen, so der BGH (Az.: VI ZR 433/19).

Im vorliegenden Fall sah das LG Stuttgart solch ein sittenwidriges Verhalten der Daimler AG. Sie habe keine detaillierten Angaben zur Funktionsweise des Thermofensters und die Auswirkungen auf das Emissionsverhalten gemacht. Auch gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seien nicht die notwendigen Angaben gemacht worden. KBA und Verbraucher seien getäuscht worden. Dieses Verhalten sei als sittenwidrig zu qualifizieren, so das Gericht.

Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

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„Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile gegen Daimler wächst weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

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Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.