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Thermofenster beim VW T5 - OLG Frankfurt spricht Schadenersatz zu

Erneut erhält der Käufer eines VW T5 Schadenersatz im Abgasskandal. VW habe in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verbaut und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das OLG Frankfurt. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Dieselskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und nicht erst, wenn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt. „Davon können insbesondere auch Käufer von Dieselfahrzeugen mit einem weit verbreiteten Thermofenster profitieren, z.B. auch Käufer eines VW T5. Neben dem OLG Frankfurt hat zuletzt auch das OLG Köln einem unserer Mandanten Schadenersatz wegen der Verwendung eines Thermofensters bei seinem T5 zugesprochen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem Verfahren vor dem OLG Frankfurt hatte der Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte den VW T5 California Beach mit der Abgasnorm Euro 5 im Juni 2016 gebraucht gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung geltend.

In erster Instanz war die Klage noch abgewiesen worden, doch im Berufungsverfahren hat das OLG Frankfurt dem Kläger Schadenersatz zugesprochen.

In dem Fahrzeug sei ein Thermofenster zum Einsatz gekommen. Dadurch hat die Abgasrückführung nach Angaben von VW nur bei Umgebungstemperaturen zwischen 13 und 35 Grad vollständig gearbeitet. Bei höheren bzw. niedrigeren Temperaturen werde die Abgasrückführung reduziert. Folge davon ist ein höherer Stickoxid-Ausstoß, so das Gericht.

Eine Abschalteinrichtung ist unzulässig, wenn sie unter Betriebsbedingungen, wie sie im Gebiet der EU üblicherweise herrschen, die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Temperaturen unter 13 Grad seien im gesamten Unionsgebiet durchaus üblich. Daher handele es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung, führte das OLG Frankfurt aus. VW könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei.

Dennoch habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit unzutreffend bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Damit habe VW zumindest fahrlässig gehandelt und sich nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 schadenersatzpflichtig gemacht. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung habe der Kläger keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags. Er könne aber den Ersatz des Differenzschadens verlangen, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt, so das OLG Frankfurt. Das Gericht hat den Schaden mit 7,5 Prozent des Kaufpreises bemessen. Das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

„Das OLG Frankfurt ließ zudem erkennen, dass auch das freiwillige Software-Update von VW unter dem Code 23DV nicht geeignet sei, die unzulässige Abschalteinrichtung zu beseitigen, da damit der Temperaturrahmen für die vollständige Abgasrückfuhr lediglich auf 10 bis 45 Grad erweitert worden sei“, so Rechtsanwalt Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T5 durchgesetzt hat.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.