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Thermofenster im Abgasskandal - OLG Nürnberg sieht unzulässige Abschalteinrichtung

Für geschädigte Autokäufer im Abgasskandal ist es eine gute Nachricht im Abgasskandal. VW, Daimler und anderen Autoherstellern dürfte sie dagegen überhaupt nicht schmecken. Wie das OLG Nürnberg in einem Hinweis-Beschluss vom 2. August 2021 mitteilte, wird es das bei der Abgasreinigung in vielen Dieselfahrzeugen eingesetzte Thermofenster voraussichtlich als unzulässige Abschalteinrichtung werten (Az.: 12 U 4671/19). Dieser Sachmangel berechtige den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertag, führte das Oberlandesgericht weiter aus.

Dabei lehnt sich das OLG Nürnberg ausdrücklich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 an (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand. Ausnahmen seien nur in einem sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig, so der EuGH. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Dementsprechend sei auch ein Thermofenster europarechtlich eine unzulässige Abschalteinrichtung, folgerte das OLG Nürnberg. Das Fahrzeug sei durch die Verwendung des Thermofensters mangelhaft, was den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige.

In dem Verfahren vor dem OLG Nürnberg geht es um ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch das Nachfolgemodell wird bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt.

„VW behauptet zwar, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 gebe. Gerichte sehen das aber zunehmend anders. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Volkswagen beim EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Die Auffassung des OLG Nürnberg, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung und Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs darstellt, ist nun ein weiterer Meilenstein für Schadenersatzklagen im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Thermofenster sind nicht nur bei VW ein Thema. Auch andere Fahrzeughersteller wie Daimler setzen in vielen Dieselmodellen Thermofenster ein. „Auch hier werden die Chancen auf Schadenersatz steigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.