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Thermofenster im Abgasskandal - OLG Nürnberg sieht unzulässige Abschalteinrichtung

Für geschädigte Autokäufer im Abgasskandal ist es eine gute Nachricht im Abgasskandal. VW, Daimler und anderen Autoherstellern dürfte sie dagegen überhaupt nicht schmecken. Wie das OLG Nürnberg in einem Hinweis-Beschluss vom 2. August 2021 mitteilte, wird es das bei der Abgasreinigung in vielen Dieselfahrzeugen eingesetzte Thermofenster voraussichtlich als unzulässige Abschalteinrichtung werten (Az.: 12 U 4671/19). Dieser Sachmangel berechtige den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertag, führte das Oberlandesgericht weiter aus.

Dabei lehnt sich das OLG Nürnberg ausdrücklich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 an (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand. Ausnahmen seien nur in einem sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig, so der EuGH. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Dementsprechend sei auch ein Thermofenster europarechtlich eine unzulässige Abschalteinrichtung, folgerte das OLG Nürnberg. Das Fahrzeug sei durch die Verwendung des Thermofensters mangelhaft, was den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige.

In dem Verfahren vor dem OLG Nürnberg geht es um ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch das Nachfolgemodell wird bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt.

„VW behauptet zwar, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 gebe. Gerichte sehen das aber zunehmend anders. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Volkswagen beim EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Die Auffassung des OLG Nürnberg, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung und Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs darstellt, ist nun ein weiterer Meilenstein für Schadenersatzklagen im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Thermofenster sind nicht nur bei VW ein Thema. Auch andere Fahrzeughersteller wie Daimler setzen in vielen Dieselmodellen Thermofenster ein. „Auch hier werden die Chancen auf Schadenersatz steigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.