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Thermofenster im Abgasskandal - OLG Nürnberg sieht unzulässige Abschalteinrichtung

Für geschädigte Autokäufer im Abgasskandal ist es eine gute Nachricht im Abgasskandal. VW, Daimler und anderen Autoherstellern dürfte sie dagegen überhaupt nicht schmecken. Wie das OLG Nürnberg in einem Hinweis-Beschluss vom 2. August 2021 mitteilte, wird es das bei der Abgasreinigung in vielen Dieselfahrzeugen eingesetzte Thermofenster voraussichtlich als unzulässige Abschalteinrichtung werten (Az.: 12 U 4671/19). Dieser Sachmangel berechtige den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertag, führte das Oberlandesgericht weiter aus.

Dabei lehnt sich das OLG Nürnberg ausdrücklich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 an (Az.: C-693/18). Der EuGH hatte entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand. Ausnahmen seien nur in einem sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig, so der EuGH. Funktionen, die den Motor langfristig vor Verschleiß oder Versottung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Dementsprechend sei auch ein Thermofenster europarechtlich eine unzulässige Abschalteinrichtung, folgerte das OLG Nürnberg. Das Fahrzeug sei durch die Verwendung des Thermofensters mangelhaft, was den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige.

In dem Verfahren vor dem OLG Nürnberg geht es um ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch das Nachfolgemodell wird bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt.

„VW behauptet zwar, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 gebe. Gerichte sehen das aber zunehmend anders. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Volkswagen beim EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Die Auffassung des OLG Nürnberg, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung und Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs darstellt, ist nun ein weiterer Meilenstein für Schadenersatzklagen im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Thermofenster sind nicht nur bei VW ein Thema. Auch andere Fahrzeughersteller wie Daimler setzen in vielen Dieselmodellen Thermofenster ein. „Auch hier werden die Chancen auf Schadenersatz steigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.