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Thermofenster VW T5 - Rückruf und Software-Update

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Wie das KBA veröffentlichte, entspricht die Reduktion der Abgasrückführung (AGR) nicht der EU-Verordnung Nr. 715/2007 und auch nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022. Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. „Damit sind auch Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung führen, als unzulässige Abschalteinrichtung zu sehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In der Werkstatt soll bei den betroffenen VW Transportern ein Software-Update aufgespielt werden. „Das bedeutet voraussichtlich, dass das Thermofenster neu programmiert wird, damit die Abgasreinigung nicht schon bei zu erwartenden Temperaturen reduziert wird und dadurch der Stickoxid-Anstieg steigt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Doch was bedeutet das Update für die Motoren?

Rechtsanwalt Gisevius hat schon zahlreiche T5-Fahrer gegen VW vertreten. Dabei hat VW regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Das wirft die Frage auf, was aus dem Motorschutz wird, wenn nun ein Software-Update aufgespielt wird oder ob das Thermofenster nicht so notwendig war, wie von VW behauptet.

Trotz dieser Unsicherheit müssen die betroffenen T5-Fahrer dem Rückruf folgen. Der Rückruf wird vom KBA überwacht, so dass die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann, wenn das Update nicht installiert wird. „Da es sowohl die EU-Verordnung schon seit Jahren gibt und auch der EuGH schon im Juli 2022 deutlich gemacht hat, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen können, ist es verwunderlich, dass der Rückruf erst jetzt erfolgt. In der Zwischenzeit haben noch zahlreiche Käufer einen VW T5 erworben, in dem offenbar eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Für die betroffenen T5-Fahrer besteht die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ihre Chancen sind durch die aktuelle Rechtsprechung weiter gestiegen. Denn nicht nur der EuGH hat deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sein können. Zudem hat der BGH im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Rechtsanwalt Gisevius: „Das bedeutet, dass den Autobauern keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss. Dadurch sind die Chancen auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster deutlich gestiegen.“

Bei Fahrlässigkeit habend die Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive oder https://motorschaden.de/updatefolgen/

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.