Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.
Wie das KBA veröffentlichte, entspricht die Reduktion der Abgasrückführung (AGR) nicht der EU-Verordnung Nr. 715/2007 und auch nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022. Der EuGH hatte deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. „Damit sind auch Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung führen, als unzulässige Abschalteinrichtung zu sehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In der Werkstatt soll bei den betroffenen VW Transportern ein Software-Update aufgespielt werden. „Das bedeutet voraussichtlich, dass das Thermofenster neu programmiert wird, damit die Abgasreinigung nicht schon bei zu erwartenden Temperaturen reduziert wird und dadurch der Stickoxid-Anstieg steigt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Doch was bedeutet das Update für die Motoren?
Rechtsanwalt Gisevius hat schon zahlreiche T5-Fahrer gegen VW vertreten. Dabei hat VW regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Das wirft die Frage auf, was aus dem Motorschutz wird, wenn nun ein Software-Update aufgespielt wird oder ob das Thermofenster nicht so notwendig war, wie von VW behauptet.
Trotz dieser Unsicherheit müssen die betroffenen T5-Fahrer dem Rückruf folgen. Der Rückruf wird vom KBA überwacht, so dass die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann, wenn das Update nicht installiert wird. „Da es sowohl die EU-Verordnung schon seit Jahren gibt und auch der EuGH schon im Juli 2022 deutlich gemacht hat, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen können, ist es verwunderlich, dass der Rückruf erst jetzt erfolgt. In der Zwischenzeit haben noch zahlreiche Käufer einen VW T5 erworben, in dem offenbar eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Für die betroffenen T5-Fahrer besteht die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ihre Chancen sind durch die aktuelle Rechtsprechung weiter gestiegen. Denn nicht nur der EuGH hat deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sein können. Zudem hat der BGH im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Rechtsanwalt Gisevius: „Das bedeutet, dass den Autobauern keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss. Dadurch sind die Chancen auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster deutlich gestiegen.“
Bei Fahrlässigkeit habend die Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt.
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Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod
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