Die BaFin hat offenbar den Verdacht, dass die Tree Life Invest Kapitalanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt in Deutschland öffentlich anbietet. Wie die Finanzaufsicht am 18. Juni 2025 mitteilte, hat sie ein Auskunfts- und Vorlageersuchen gegenüber der Gesellschaft erlassen, die unter dem Namen Grüne Sachwerte GmbH im hessischen Langen firmiert. Dabei weist die BaFin darauf hin, dass die Gesellschaft in keinerlei Verbindung zur seriösen Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH, Bremen, steht.
Bislang ist Tree Life Invest bzw. die Grüne Sachwerte GmbH dem Auskunftsersuchen nicht nachgekommen. Damit liegt ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vor. Zudem erhärtet sich der Verdacht, dass die Gesellschaft keinen Verkaufsprospekt für ihre Kapitalanlagen vorgelegt hat.
In Deutschland sind Emittenten bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, einen Emissionsprospekt vorzulegen, wenn sie Vermögensanlagen öffentlich anbieten möchten. Die BaFin prüft, ob der Prospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält, bevor sie eine Genehmigung erteilt. „Der Prospekt muss auch über die bestehenden Risiken einer Geldanlage aufklären, damit sich der Interessent vor der Anlageentscheidung ein geeignetes Bild von der Vermögensanlage machen kann. Ohne den erforderlichen Prospekt liegt ein Verstoß gegen das Wertpapierprospektgesetz vor“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Über die Gründe, warum Tree Life Invest offenbar trotzdem keinen Prospekt vorgelegt hat, kann nur spekuliert werden. „Das Vertrauen in die Seriosität der Anlage wird so allerdings nicht gerade gesteigert“, so Rechtsanwalt Seifert.
Anleger sind in solchen Fällen nicht schutzlos gestellt. Liegt der erforderliche Verkaufsprospekt nicht vor oder sind die Prospektangaben falsch oder unvollständig kann die Rückabwicklung des Vertrags verlangt werden. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. -vermittler bestehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben.
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