Rückrufservice

Treuk AG insolvent – Anlegern droht der Totalverlust

Wie riskant Nachrangdarlehen sind, bekommen aktuell die Anleger der Treuk AG zu spüren. Denn die Gesellschaft ist insolvent. Das Amtsgericht Köln hat das Insolvenzverfahren über die Treuk AG am 26. Oktober eröffnet (Az.: 75 IN 356/17).

 

Was die Treuk-Pleite für die Anleger umso bitterer macht: Sie haben sichere Geldanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge gegen die riskanten Nachrangdarlehen der Treuk AG quasi eingetauscht. „Dadurch haben sie eine Kapitalanlage, die zwar weniger Zinsen bringt aber dafür sehr sicher ist, gegen eine spekulative Geldanlage getauscht, die zwar mit höheren Zinsen lockt, aber eben auch erhebliche Risiken birgt, wie z.B. das Totalverlustrisiko. Und genau das scheint für die Anleger nun bittere Realität zu werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Die geschädigten Anleger können ihre Forderungen nun noch bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden, große Hoffnungen auf eine erwähnenswerte Insolvenzquote brauchen sie sich allerdings kaum zu machen. „Die Forderungen aus den Nachrangdarlehen werden erst zum Schluss bedient, also erst, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt wurden. Doch dann dürfte kaum noch Geld für die Anleger da sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert. Dennoch muss das Geld der Anleger noch nicht verloren sein. Denn es können durchaus Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden.

 

Vermittelt wurden die Nachrangdarlehen der Treuk AG offenbar durch den Verein „Ratgeber für Finanzen e.V.“ Ein Verein, der sich oberflächlich ein verbraucherfreundliches Image gegeben hat, tatsächlich aber spekulative Geldanlagen wie die Nachrangdarlehen der Treuk AG an den Mann bringen wollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat schon 2015 vor dem Verein gewarnt. Und die Verbraucherschützer scheinen recht zu behalten. „Allerdings hätten die Anlageberater oder Vermittler über die bestehenden Risiken aufklären müssen. Bei Nachrangdarlehen gilt dies insbesondere natürlich auch für das Totalverlustrisiko. Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen, können gegen die Vermittler Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.