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TROTZ NEUEN NAMENS REISST DER STROM DER AUSSTEIGER NICHT AB!

FRANKONIA

Stuttgart 15.12.2006 

Eigentlich will die Frankoniawert AG nach eigenen Angaben mit der Namensänderung in Deltoton AG eine Imageverbesserung erreichen. In wiefern Ihr das gelingen wird, bleibt abzuwarten.  

„Bereits jetzt kann jedoch festgestellt werden“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte „dass die Anleger - trotz des neuen Namens - ihre atypisch stillen Beteiligungen weiterhin loswerden wollen“.

Dass die Zahl der Aussteigewilligen auch nach der Namensänderung nicht abreißt, ist nicht weiter verwunderlich: Denn die Namensänderungen hat keine Auswirkungen auf die Beteiligungen. Das heißt, auch mit dem neuen Namen Deltoton AG sind mit den Beteiligungen die altbekannten Risiken verbunden.

Vor diesen Risiken warnte beispielsweise FINANZtest bereits im Mai 2001:

„Anleger dieses Beteiligungsmodells [atypisch stille Beteiligung] sind nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt“. Dies kann im Extremfall den Totalverlust sämtlicher bisher geleisteter Einlagen sowie darüber hinaus eine Haftung bis zur Höhe der eigenen Gesamteinlage bedeuten.

Es verwundert daher nicht, dass auch die Deltoton AG in letzter Zeit, wenn Schadensersatzansprüche aus Verträgen geltend gemacht wurden, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden, vermehrt eine Verjährung der Ansprüche behauptete.

„Diese Verjährungseinrede“ so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte „wird der Deltoton zukünftig dank des BGH-Urteils nicht mehr weiterhelfen“.

Die Bedeutung dieser Entscheidung kann daher gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Vor allem müssen nun alle Anleger, denen bisher wegen der ungeklärten Verjährungsproblematik lediglich bedingt zu einem Vorgehen geraten werden konnte, die Durchsetzung ihrer Ansprüche ernsthaft in Erwägung ziehen.

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