Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.
Die Immobilien des Fonds werden nun nach und nach verkauft und die Anleger über Ausschüttungen am Erlös beteiligt werden. Dabei müssen sie allerdings finanzielle Verluste befürchten, denn die Immobilien müssen in einem schwierigen Marktumfeld veräußert werden. Welche Preise dabei erzielt werden können, ist offen.
Rücknahme der Anteile am 25. März 2026 ausgesetzt
Die Situation erinnert an die Finanzkrise 2008, in deren Folge zahlreiche Anleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds zurückgeben wollten. Eine Reihe offener Immobilienfonds konnte die Rücknahmewünsche nicht bedienen und setzte die Anteilsrücknahme vorrübergehend aus. In vielen Fällen haben die Fonds nicht wieder geöffnet, sondern wurden abgewickelt.
Auch der UBS (D) Euroinvest Immobilien verfügte nicht über ausreichend Liquidität, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen und zugleich die ordnungsgemäße Verwaltung des Fonds sicherstellen zu können. Daher wurde die Anteilsrücknahme am 25. März 2026 ausgesetzt. Der Fonds hätte maximal für 36 Monate geschlossen bleiben können. Danach hätte er entweder wieder öffnen oder abgewickelt werden müssen. Nun hat sich die Fondsverwaltung schon nach einem halben Jahr für die Abwicklung des Fonds entschlossen.
Geld der Anleger steckt fest
Hätte der UBS (D) Euroinvest wieder geöffnet und müsste den Rücknahmeanträgen nachkommen, hätten die liquidesten Vermögenswerte in einem schwierigen Marktumfeld veräußert werde müssen, was wahrscheinlich zu weiteren Rückgabewünschen geführt hätte, heißt es in der Mitteilung des UBS Real Estate vom 24. September 2026. Für eine Fortführung des Fonds wurde somit offenbar keine tragfähige Basis mehr gesehen und daher die Liquidation beschlossen, um so einen geordneten Verkaufsprozess zu gewährleisten.
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„Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile am UBS (D) Euroinvest Immobilien nicht mehr zurückgeben können und ihr Geld in dem Fonds feststeckt. Dadurch werden sie ihrer Liquidität eingeschränkt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anleger müssen über Risiken aufgeklärt werden
Allerdings können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche entstanden sein, wenn sie im Anlageberatungsgespräch nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt wurden. So hat der BGH mit Urteilen vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) entschieden, dass die Anleger über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds ausgeklärt werden müssen. Ebenso muss eine Aufklärung über weitere Risiken wie Wertverluste, sinkende Mieteinahmen und Leerstände oder erhöhten Sanierungsbedarf erfolgen. „Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Provisionen offenlegen müssen.
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