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UBS (D) Euroinvest Immobilien - Anleger können Anteile nicht zurückgeben

Mit dem UBS (D) Euroinvest Immobilien hat innerhalb weniger Wochen schon der dritte offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Seit dem 25. März 2026 können Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und kommen nicht an ihr Geld. Die Schließung des Fonds kann maximal 36 Monate dauern. Ist auch dann nicht ausreichend Liquidität vorhanden, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wird der Fonds abgewickelt und die Bestandsimmobilien verkauft. Anleger müssen dann finanzielle Verluste befürchten.

Der offene Immobilienfons UBS (D) Euroinvest Immobilien wurde zunächst 1999 unter dem Namen SKAG Euroinvest Immobilien aufgelegt und im Jahr 2005 in UBS (D) Euroinvest Immobilien umbenannt. Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds ist die UBS Real Estate GmbH mit Sitz in München. Von April 2005 bis Dezember 2014 firmierte die Gesellschaft noch als UBS Real Estate Kapitalanlagegesellschaft mbH. Der Fonds legte den Fokus vornehmlich auf Gewerbeimmobilien, vornehmlich Büroimmobilien, in Europa.

 

Anleger können Anteile seit 25. März 2026 nicht mehr zurückgeben

 

Die schwierige Lage am Immobilienmarkt macht offenbar auch dem UBS (D) Euroinvest Immobilien zu schaffen. Die Verwaltungsgesellschaft UBR Real Estate hat sich daher entschlossen, die Rücknahme und Ausgabe der Anteile ab dem 25. März 2026 auszusetzen. Als Begründung gibt die Gesellschaft an, dass die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen und zugleich die  ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Fonds sicherzustellen. Die Aussetzung der Austeile der Angabe erfolgt, weil die Verwaltungsgesellschaft nicht davon ausgeht, dass dies zu einer wesentlichen Verbesserung der Liquiditätslage führen würde.

 

Dritte Schließung eines offenen Immobilienfonds 2026

 

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Der UBS (D) Euroinvest Immobilien ist bereits der dritte offene Immobilienfonds, der 2026 geschlossen wurde. Anders als der Wertgrund Wohnselect D und der Fokus Wohnen Deutschland hat der UBS (D) Euroinvest Immobilien jedoch schwerpunktmäßig in Gewebeimmobilien investiert.

 

Schwierige Marktlage für Büroimmobilien

 

„Die Schließung des UBS (D) Euroinvest Immobilien zeigt, dass auch Büroimmobilien von der schwierigen Lage am Immobilienmarkt betroffen sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das bestätigt auch der Quartalsbericht für das 4. Quartal 2025: Die UBS Real Estate spricht von einer herausfordernden Lage. Der Druck auf Büroimmobilien sei hoch. Daher müssten zum Teil auch geringere Mieten akzeptiert werden, um Mietverträge verlängern zu können. Das habe auch zu Wertverlusten geführt. Zudem werde versucht, verschiedene Fondsimmobilien zu verkaufen.

 

Finanzielle Verluste zu befürchten

 

Anleger des UBS (D) Euroinvest Immobilien sind durch die Aussetzung der Anteilsrücknahme zunächst in ihrer Liquidität eingeschränkt und können nicht über ihr investiertes Geld verfügen. Gelingt es der Verwaltungsgesellschaft innerhalb der nächsten drei Jahre nicht, dem Fonds wieder ausreichend liquide Mittel zuzuführen, z.B. durch Verkäufe der Fondsimmobilien, bleibt der Fonds geschlossen und muss abgewickelt werden. „Der Verkauf von Fondsimmobilien dürfte sich aufgrund der schwierigen Marktlage als problematisch erweisen und mit Wertverlusten verbunden sein, die dann wiederum auch die Anleger zu spüren bekommen“, so Rechtsanwalt Seifert. 

 

Fazit: Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Anlageberatung

 

Für die Anleger wird nun deutlich, dass Investitionen in offene Immobilienfonds keineswegs die sichere Geldanlage sind als die sie oft beworben wurden. Tatsächlich sind sie einer Reihe von Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen und Leerständen oder erhöhtem Sanierungsbedarf ausgesetzt. „Über die Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aufgeklärt werden müssen. Das gilt auch für die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme. Ist dies nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/offene-immobilienfonds

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.