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UDI Festzins Nachrangdarlehen
UDI Festzins Nachrangdarlehen

UDI Festzins - Anlegern der Nachrangdarlehen drohen Verluste

Nachrangdarlehen sind riskante Kapitalanlagen. Das bewahrheitet sich aktuell für Anleger, die in verschiedene UDI-Gesellschaften investiert und Nachrangdarlehen gewährt haben. Bei gleich drei Kapitalanlagen droht der Ausfall von Forderungen. Betroffen sind die Geldanlagen UDI Immo Sprint Festzins I, UDI Energie Festzins 13 und UDI Energie Festzins 14. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat entsprechende Mitteilungen der Emittenten am 18. Dezember 2020 veröffentlicht.

Die drei von Forderungsausfällen bedrohten UDI-Vermögensanlagen funktionieren nach demselben Prinzip. Die Anleger gewähren der entsprechenden UDI-Gesellschaft Nachrangdarlehen. Diese investieren wiederum in verschiedenen Projektgesellschaften und gewähren diesen ebenfalls Nachrangdarlehen. 

Geraten die Projektgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten, trifft das am Ende auch die Anleger. Genau das ist jetzt der Fall. Wie die UDI-Gesellschaften mitteilen, können einige Projektgesellschaften aufgrund wirtschaftlicher Schieflage ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen. Das heißt, dass sie aktuell keine Zins- und Rückzahlungen leisten werden. Dabei berufen sie sich auf die in den Nachrangdarlehensverträgen vereinbarte Nachrangigkeit dieser Forderungen.

Die Lage ist ernst: Wie UDI weiter mitteilt, besteht die Gefahr, dass die Forderungen auf Zins- und Rückzahlung gegenüber den Projektgesellschaften teilweise oder vollständig ausfallen. Das würde dazu führen, dass die UDI-Gesellschaften wiederrum ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr nachkommen können.

„Es ist zu befürchten, dass die UDI-Gesellschaften keine Zins- oder Rückzahlungen mehr leisten werden. Die Anleger bleiben auf ihren Forderungen sitzen und können im Insolvenzfall aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Ansprüche komplett leer ausgehen, wenn sie sich jetzt nicht wehren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zunächst ist zu klären, ob die Nachrangigkeit in den Darlehensverträgen überhaupt wirksam vereinbart wurde. Dies ist aufgrund intransparenter Klauseln in den AGB, die den Anleger unangemessen benachteiligen, oftmals nicht der Fall.

Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die UDI-Gesellschaften und gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler geprüft werden. „Anleger müssen über die bestehenden Risiken einer Kapitalanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. Haben die Anlageberater bzw. -vermittler ihre diesbezügliche Aufklärungspflicht verletzt, können sie schadenersatzpflichtig sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.