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Umfassender Ford Rückruf unter Code 24E06

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

In Deutschland werden 164.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zitiert – darunter B-Max, C-Max, Eco Sport, Fiesta, Focus, Galaxy, Grand C-Max, Kuga, Mondeo, Ranger, S-Max, Tourneo Connect, Transit Connect, Transit Courier.

Die betroffenen PKW , SUV und Transporter wurden zwischen 2014 bis 2020 gebaut und haben den Bestimmungen der Schadstoffklasse 6 zu entsprechen. Hier geht es im Gegensatz zur Schadstoffklasse 5 nicht nur um die Reduzierung von Stickoxiden über die Senkung der Verbrennungstemperatur in der Abgasrückführung, sondern um direkte Reduktionsmaßnahmen z.B. Adblue-Einspritzung oder aktive Regeneration im Dieselpartikelfilter.

Offensichtlich hat das KBA festgestellt, dass die ausgestoßene Anzahl der zulässigen Partikel im Laufe der Jahre den zulässigen Grenzwert überschreiten, daher muss Ford nachbessern, bzw. schon geschädigte Partikelfilter auf eigene Kosten austauschen.

Ein Schadenersatzanspruch für betroffene Besitzer lässt sich wohl nicht ableiten, weil im Rahmen der Maßnahmen keine Veränderungen am Motorsetting vorgenommen werden. Es entsteht durch die Maßnahme kein Nachteil wie z.B. bei den aktuellen Updates der Volkswagenfamilie zu befürchten ist.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Die Urlaubszeit steht vor der Tür und ausgerechnet jetzt könnte Besitzern des Campers VW Grand California die Reiselust vergehen. Grund sind hohe Schadstoffbelastungen mit gesundheitsschädlichen Stoffen im Grand California. Das hat das ZDF-Magazin frontal aufgedeckt und den Bericht am 1. Juli 2025 ausgestrahlt.

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Unter dem Code 24S79 ruft Ford bekanntlich rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 in Deutschland wegen Brandgefahr zurück. Die Hochvoltbatterie soll aus diesem Grund vorübergehend nicht mehr geladen und nur noch der Benzinmotor genutzt werden. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Schaden bietet Ford den betroffenen Fahrzeughaltern nun offenbar Kulanzzahlungen in Höhe von 120 Euro an.