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Umfassender Ford Rückruf unter Code 24E06

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

In Deutschland werden 164.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zitiert – darunter B-Max, C-Max, Eco Sport, Fiesta, Focus, Galaxy, Grand C-Max, Kuga, Mondeo, Ranger, S-Max, Tourneo Connect, Transit Connect, Transit Courier.

Die betroffenen PKW , SUV und Transporter wurden zwischen 2014 bis 2020 gebaut und haben den Bestimmungen der Schadstoffklasse 6 zu entsprechen. Hier geht es im Gegensatz zur Schadstoffklasse 5 nicht nur um die Reduzierung von Stickoxiden über die Senkung der Verbrennungstemperatur in der Abgasrückführung, sondern um direkte Reduktionsmaßnahmen z.B. Adblue-Einspritzung oder aktive Regeneration im Dieselpartikelfilter.

Offensichtlich hat das KBA festgestellt, dass die ausgestoßene Anzahl der zulässigen Partikel im Laufe der Jahre den zulässigen Grenzwert überschreiten, daher muss Ford nachbessern, bzw. schon geschädigte Partikelfilter auf eigene Kosten austauschen.

Ein Schadenersatzanspruch für betroffene Besitzer lässt sich wohl nicht ableiten, weil im Rahmen der Maßnahmen keine Veränderungen am Motorsetting vorgenommen werden. Es entsteht durch die Maßnahme kein Nachteil wie z.B. bei den aktuellen Updates der Volkswagenfamilie zu befürchten ist.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.