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Umfassender Ford Rückruf unter Code 24E06

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

In Deutschland werden 164.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zitiert – darunter B-Max, C-Max, Eco Sport, Fiesta, Focus, Galaxy, Grand C-Max, Kuga, Mondeo, Ranger, S-Max, Tourneo Connect, Transit Connect, Transit Courier.

Die betroffenen PKW , SUV und Transporter wurden zwischen 2014 bis 2020 gebaut und haben den Bestimmungen der Schadstoffklasse 6 zu entsprechen. Hier geht es im Gegensatz zur Schadstoffklasse 5 nicht nur um die Reduzierung von Stickoxiden über die Senkung der Verbrennungstemperatur in der Abgasrückführung, sondern um direkte Reduktionsmaßnahmen z.B. Adblue-Einspritzung oder aktive Regeneration im Dieselpartikelfilter.

Offensichtlich hat das KBA festgestellt, dass die ausgestoßene Anzahl der zulässigen Partikel im Laufe der Jahre den zulässigen Grenzwert überschreiten, daher muss Ford nachbessern, bzw. schon geschädigte Partikelfilter auf eigene Kosten austauschen.

Ein Schadenersatzanspruch für betroffene Besitzer lässt sich wohl nicht ableiten, weil im Rahmen der Maßnahmen keine Veränderungen am Motorsetting vorgenommen werden. Es entsteht durch die Maßnahme kein Nachteil wie z.B. bei den aktuellen Updates der Volkswagenfamilie zu befürchten ist.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Ein kleiner Kratzer hier, eine kleine Beule da – bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es oft zu überzogenen Nachforderungen kommen, weil das Fahrzeug vermeintlich nicht ordnungsgemäß gepflegt und gewartet wurde. „Tatsächlich handelt es sich bei leichten Kratzern oder Beulen häufig um ganz gewöhnliche Gebrauchsspuren, für die der Leasingnehmer nicht zur Kasse gebeten werden kann“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.