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Umtauschangebot der M. Plus Life Sciences AG für MAP-Fonds - BaFin Warnung

Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten  Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz. Die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Meldung vom 28. Mai 2025 vor dem Angebot, denn die Gesellschaft habe nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt.

Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist in Deutschland ohne einen von der BaFin genehmigten Emissionsprospekt verboten. Eine Ausnahme von der Prospektpflicht sei bei der M. Plus Life Sciences AG nicht erkennbar, so die Finanzaufsicht.

„Es muss befürchtet werden, dass die schwierige Situation der Anleger der MAP-Fonds ausgenutzt werden soll. Sie sollten daher sehr vorsichtig sein, wenn ihnen ein Übernahmeangebot für ihre Fondsanteile unterbreitet wird“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Die Beteiligung an den MAP-Fonds verlief für viele Anleger bislang enttäuschend und Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück. In dieser Situation scheinen Angebote, mit denen ihr investiertes Kapital zumindest teilweise gerettet werden könnte, verlockend. „Spätestens nach der BaFin-Warnung sollten bei den Anlegern bei dem Übernahmeangebot aber die Alarmglocken läuten“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn es ist nicht ersichtlich aus welchen Gründen die M. Plus Life Sciences AG offenbar keinen Emissionsprospekt vorgelegt hat und somit gegen die Prospektpflicht verstößt. 

Im Emissionsprospekt müssen Anleger über alle Faktoren, die für ihre Anlageentscheidung wesentlich sein können, informiert werden. Das schließt die Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage ein. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Prospekt können Schadenersatzansprüche der Anleger auslösen. „Es kann nur spekuliert werden, warum die M. Plus Life Sciences AG keinen Prospekt vorgelegt hat. Für die Anleger besteht die Gefahr, dass sie noch größere Verluste hinnehmen müssen, wenn sie ihre Fondsanteile gegen Aktien tauschen“, so Rechtanwalt Seifert.

Anleger haben aber auch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche zu prüfen. Diese können z.B. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

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Wie zu erwarten war, hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die DF Deutsche Finance Investment Fund 17  Club Deal Boston II - GmbH & Co. geschlossene InvKG am 2. September 2026 eröffnet (Az. 15 IN 3086/26. Das Fondsmanagement hatte schon am 12. August 2026 angekündigt, dass für die Fondsgesellschaft voraussichtlich Insolvenzantrag gestellt werden wird. 

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.