Anleger der Multi Asset Portfolio Fonds (MAP Fonds) müssen vorsichtig sein. Sie erhalten Angebote von der M. Plus Life Sciences AG zur Übernahme ihrer Fondsanteile im Austausch gegen Namenaktien der M. Plus Life Sciences AG mit Sitz in der Schweiz. Die Finanzaufsicht BaFin warnt mit Meldung vom 28. Mai 2025 vor dem Angebot, denn die Gesellschaft habe nicht den erforderlichen Emissionsprospekt vorgelegt.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ist in Deutschland ohne einen von der BaFin genehmigten Emissionsprospekt verboten. Eine Ausnahme von der Prospektpflicht sei bei der M. Plus Life Sciences AG nicht erkennbar, so die Finanzaufsicht.
„Es muss befürchtet werden, dass die schwierige Situation der Anleger der MAP-Fonds ausgenutzt werden soll. Sie sollten daher sehr vorsichtig sein, wenn ihnen ein Übernahmeangebot für ihre Fondsanteile unterbreitet wird“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Beteiligung an den MAP-Fonds verlief für viele Anleger bislang enttäuschend und Ausschüttungen blieben hinter den Erwartungen zurück. In dieser Situation scheinen Angebote, mit denen ihr investiertes Kapital zumindest teilweise gerettet werden könnte, verlockend. „Spätestens nach der BaFin-Warnung sollten bei den Anlegern bei dem Übernahmeangebot aber die Alarmglocken läuten“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn es ist nicht ersichtlich aus welchen Gründen die M. Plus Life Sciences AG offenbar keinen Emissionsprospekt vorgelegt hat und somit gegen die Prospektpflicht verstößt.
Im Emissionsprospekt müssen Anleger über alle Faktoren, die für ihre Anlageentscheidung wesentlich sein können, informiert werden. Das schließt die Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage ein. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Prospekt können Schadenersatzansprüche der Anleger auslösen. „Es kann nur spekuliert werden, warum die M. Plus Life Sciences AG keinen Prospekt vorgelegt hat. Für die Anleger besteht die Gefahr, dass sie noch größere Verluste hinnehmen müssen, wenn sie ihre Fondsanteile gegen Aktien tauschen“, so Rechtanwalt Seifert.
Anleger haben aber auch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche zu prüfen. Diese können z.B. gegen die Anlageberater entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben.
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