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UniImmo Wohnen ZBI Fonds - Offener Immobilienfonds verliert an Wert

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI Fonds - der Fonds wurde um fast 17 Prozent abgewertet. Anders ausgedrückt wurde der Wert von unabhängigen Sachverständigen um rund 860 Millionen Euro auf knapp 4,3 Milliarden Euro herabgestuft, wie u.a. das Handelsblatt am 27. Juni 2024 berichtete.

Der offene Immobilienfonds wird von der ZBI Zentral Boden Gruppe Immobilien in Erlangen gemanagt. Union Investment, das Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, hat die ZBI inzwischen mehrheitlich übernommen.

Union Investment begründete den immensen Wertverlust mit äußeren Umständen. Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg hätten zu einem rasantem Zinsanstieg und steigenden Baukosten im Zuge der Inflation geführt. Diesen Entwicklungen habe sich der UniImmo Wohnen ZBI Fonds nicht entziehen können. Nach einer Sonderbewertung sei der gesamte Immobilienbestand des Fonds neu bewertet worden, so der Fondsanbieter. Im Ergebnis steht die Abwertung um fast 17 Prozent. Die Abwertung spüren auch die Anleger, da der Anteilspreis bzw. Rücknahmepreis erheblich gesunken ist.

Der Zinsanstieg dürfte allerdings nicht der einzige Grund für die Abwertung sein, da die Fremdkapitalquote des Fonds zum 31. März nur bei 24 Prozent lag, berichtet die „Welt“ online. Auch Zustand und Alter der Fondsimmobilien dürften eine Rolle spielen.

Ob die Entwicklung künftig wieder in die andere Richtung geht, muss sich zeigen. Nach einer Umfrage der Ratingagentur Scope seien die Fondsmanager bezüglich der Renditeentwicklung nicht besonders optimistisch. Zu einem großen Teil wird nur noch mit geringen bis hin zu negativen Renditen gerechnet, berichtet die „Welt“ online weiter.

Für Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Fonds ist die Entwicklung äußerst unerfreulich. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 können Anleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds aber nicht mehr täglich zurückgeben, sondern müssen dies bereits zwölf Monate im Voraus ankündigen. Sie können aber andere rechtliche Möglichkeiten in Erwägung ziehen, um sich ihr investiertes Geld zurückzuholen.

„Banken sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet, d.h. sie müssen die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage informieren. Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, kann das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen. Gleiches gilt, wenn die Angaben in den Prospekten unrichtig oder unvollständig waren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern zum Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.