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UniImmo Wohnen ZBI – Hürde für Musterverfahren genommen

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

In einem möglichen Musterverfahren soll geklärt werden, ob der Risikoindikator des UniImmo Wohnen ZBI in dem Basisinformationsblatt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ZBI Fondsmanagement GmbH zutreffend angeben oder ob das Risiko als zu gering eingestuft wurde.

 

LG Nürnberg-Fürth: Risiko zu gering angegeben

 

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21. Februar 2025 entschieden, dass die Anleger der UniImmo Wohnen ZBI nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden (Az. 4 HK O 5879/27 / nicht rechtskräftig). Nach Überzeugung des Gerichts wurde das Risiko im Basisinformationsblatt mit dem Indikator 2 bzw. 3 auf der siebenteiligen Skala zu gering bewertet. „Die Angaben im Basisinformationsblatt sind für viele Anlieger ein wichtiger Anhaltspunkt bei ihrer Anlageentscheidung. Wird der Risikoindikator zu niedrig angegeben, könnten Anleger über ihr tatsächliches Risiko bei einer Investition getäuscht werden. Insbesondere sicherheitsorientierte Anleger könnten so zu einer Investition verleitet werden, die sie bei Kenntnis des tatsächlichen Risikos nicht getroffen hätten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Beteiligung an „Sammelklage“

 

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Die Beteiligung an einem Musterverfahren ist für Anleger eine Möglichkeit, Schadenersatzansprüche ohne großes Prozesskostenrisiko geltend zu machen. Das Urteil ist zwar zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagte bindend, kann jedoch auf Anleger, die sich der „Sammelklage“ angeschlossen haben, übertragen werden. Die Anmeldung zur Beteiligung an einem Musterverfahren muss zwingend durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden.

So weit ist es aber noch nicht. Durch die Bewilligung des LG Nürnberg-Fürth ist aber eine erste Hürde genommen. Ob es tatsächlich zur Eröffnung eines Musterverfahrens kommt, steht allerdings noch nicht fest.

 

Fazit: Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden

 

Anleger des UniImmo Wohnen ZBI müssen jedoch nicht abwarten, ob es zum Musterverfahren kommt. Sie können Ansprüche auf Schadenersatz schon jetzt geltend machen. Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche kann auch eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die bestehenden Risiken bei Investitionen in offene Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten sie auch darüber aufgeklärt werden müssen, dass die Rückgabe der Anteile nur mit einer Frist von 12 Monaten möglich ist“, so Rechtsanwalt Seifert.

Wegen fehlerhafter Anlageberatung haben die Landgerichte Münster (Az. 114 O 7/25) und Stuttgart (Az. 12 O 287/24) Anlegern des UniImmo Wohnen ZBI bereits Schadenersatz zugesprochen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI  zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der offene Infrastrukturfonds KGAL Klimasubstanz wird abgewickelt. Das hat der Fondsinitiator KGAL am 28. September 2026 mitgeteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG hat ihr Mandat bereits gekündigt. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben und nicht über ihr investiertes Geld verfügen können. Das gilt auch dann, wenn sie ihr Rückgabeverlangen schon erklärt haben.

Schlechte Nachrichten für Anleger des offenen Immobilienfonds Grundbesitz Global der DWS. Die DWS hat den Fonds in den vergangenen Monaten um insgesamt rund 5,2 Prozent abgewertet. Entsprechend haben die Fondsanteile der Anleger an Wert verloren. Anleger des offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa mussten zuletzt sogar Wertverluste von kumuliert 7,3 Prozent hinnehmen.

Der offene Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien wird abgewickelt. Das hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft UBS Real Estate am 24. September 2026 mitgeteilt. Ein halbes Jahr nachdem die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde ,ist klar, dass der offene Immobilienfonds nicht wieder geöffnet, sondern liquidiert wird.

Nach den Landgerichten Stuttgart (Az. 12 O 287/24) und Münster (Az. 114 O 7/25) hat nun auch das Landgericht Dresden einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 9 O 2102/25) Schadenersatz zugesprochen, berichtet u.a. das Portal dasinvestment. Da die Volksbank Dresden-Bautzen den Anleger gleich in mehreren Punkten fehlerhaft beraten habe, müsse sie Schadenersatz leisten, so das LG Dresden. Die genannten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Krise der offenen Immobilienfonds hat auch den Grundbesitz Europa der DWS erreicht. Die DWS, Tochter der Deutschen Bank, hat den Wert der Fondsanteile um 7,3 Prozent abgewertet, wie die Süddeutsche Zeitung am 7. September 2026 online berichtete. Der offene Immobilienfonds Grundbesitz Europa weist ein Volumen von rund 4,6 Milliarden Euro auf.

Seit dem 15. Januar 2026 können Anleger des offenen Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Daran ändert auch der Anfang August 2026 erfolgte Verkauf einer Neubauwohnanlage in Bielefeld mit 252 Wohnungen für 46 Millionen Euro nichts – die Anleger kommen weiterhin nicht an ihr Geld.