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UniImmo Wohnen ZBI und andere offene Immobilienfonds in der Krise

Verschiedene offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Beispielhaft seien der UniImmo Wohnen ZBI oder der Leading Cities Invest genannt. Beide Fondsgesellschaften mussten ihren Immobilienbestand massiv abwerten. So hat der UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 rund 17 Prozent an Wert verloren, der Leading Cities Invest von KanAm wurde in mehreren Schritten sogar um rund 28 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. „Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein. Es besteht die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Anleger über die Risiken bei offenen Immobilienfonds im Unklaren gelassen wurden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Risiken bei offenen Immobilienfonds? Das wurde oft weitgehend verneint. Offene Immobilienfonds seien eine sichere Geldanlage mit soliden Renditeaussichten, hieß es oft in Anlageberatungsgesprächen. Auch in den Produktinformationsblättern der Anbieter wurden Risiken häufig als gering eingestuft.

 

Hohe Kosten bei offenen Immobilienfonds

 

Viele Anleger glaubten daher an eine sichere Geldanlage und investierten in offene Immobilienfonds. Der Haken: Renditen sind zumeist erst nach einigen Jahren erzielbar und in der Zwischenzeit hat die Realität die Hoffnungen der Anleger auf eine sichere und stabile Vermögensanlage überholt. Die Gründe dafür sind vielschichtig: So fließt bei offenen Immobilienfonds viel Geld in Vertriebs-, Verwaltungs- und Transaktionskosten oder die Erstellung von Gutachten. Die hohen Kosten schmälern die Gewinnaussichten. Damit konnten viele Anleger noch leben, solange ihr Geld nur sicher in einer wertstabilen Vermögensanlage steckte.

Doch auch hier haben sich die Zeiten geändert. Inflation, steigende Zinsen, globale Krisen oder die geringere Nachfrage nach Büroimmobilien machen es offenen Immobilienfonds schwer. Enttäuschte Anleger geben in der Folge häufig ihre Anteile zurück. Wie das „manager magazin“ im Dezember berichtet, haben Privatanleger im September 2025 erneut insgesamt 576 Millionen Euro aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Um über ausreichende liquide Mittel zu verfügen, um die Ansprüche der Anleger befriedigen zu können, müssen häufig Fondsimmobilien in einem schwierigen Marktumfeld verkauft werden. Das kann wiederum zur Folge haben, dass die Anteile weiter an Wert verlieren. 

 

Risiken  verharmlost

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In Anlageberatungsgespräche wurden die bestehenden Risiken aber offenbar gerne verharmlost. So berichtet das „manager magazin“ über eine Anlegerin, die 100.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI von Union Investment, der Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, investiert hat. Empfohlen wurde ihr die Anlage von ihrer Volksbank. Sie sei ihr als absolut sicher verkauft worden. Die Realität sah dann aber anders aus. Die Anlegerin klagt inzwischen gegen ihre Bank und ist kein Einzelfall. Eine Reihe enttäuschter Anleger des UniImmo Wohnen ZBI hat sich inzwischen an die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gewandt. „Sie berichten immer wieder, dass sie über die Risiken nicht aufgeklärt wurden“, so Rechtsanwalt Seifert, der mehrere Anleger des UniImmo Wohnen ZBI im Rechtsstreit mit ihrer Bank vertritt.

 

Gerichte sprechen Schadenersatz zu

 

Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az. 12 O 287/24), das einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen hat.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wiederum hat mit Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass das Risiko im Basisinformationsblatt zum UniImmo Wohnen ZBI mit dem Indikator 2 bzw. 3 auf der siebenteiligen Skala zu gering bewertet wurde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.

Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig. „Sie zeigen aber, dass Anleger offener Immobilienfonds gute Chancen auf Schadenersatz haben, wenn sie über die bestehenden Risiken nicht umfassend aufgeklärt wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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Aktuelles

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Anleger des offenen Immobilienfonds Leading Cities Invest von KanAM erhalten für das Geschäftsjahr 2025 keine Ausschüttungen. Das teilte die Fondsgesellschaft am 28. April 2026 mit. Auch die Wertentwicklung ist negativ. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 erzielte der Leading Cities Invest ein Ergebnis vom minus 17,8 Prozent p.a. Damit setzte sich der Negativtrend aus dem Jahr 2024 fort.

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein das öffentliche Angebot ihrer Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ am 18. April 2026 verboten, weil die Gesellschaft nicht die erforderlichen Verkaufsprospekte vorgelegt und somit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen hat. Am 22. April 2026 haben die liechtensteinische und österreichische Finanzmarktaufsicht vor Angeboten der TGI AG gewarnt. Deutliche Warnungen 

Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland 

Kunden der Postbank sind aktuell ins Visier von Betrügern geraten. Wie die Verbraucherzentrale in ihrem „Phishing-Radar“ mitteilt, werden derzeit betrügerische Mails im Namen der Postbank verschickt, in denen die Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontodaten zu bestätigen. „Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button in der Mail sollte nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.