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UniImmo Wohnen ZBI und andere offene Immobilienfonds in der Krise

Verschiedene offene Immobilienfonds befinden sich in der Krise. Beispielhaft seien der UniImmo Wohnen ZBI oder der Leading Cities Invest genannt. Beide Fondsgesellschaften mussten ihren Immobilienbestand massiv abwerten. So hat der UniImmo Wohnen ZBI im Sommer 2024 rund 17 Prozent an Wert verloren, der Leading Cities Invest von KanAm wurde in mehreren Schritten sogar um rund 28 Prozent abgewertet. Für die Anleger bedeutet das erhebliche Verluste. „Das Geld muss jedoch nicht endgültig verloren sein. Es besteht die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn die Anleger über die Risiken bei offenen Immobilienfonds im Unklaren gelassen wurden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Risiken bei offenen Immobilienfonds? Das wurde oft weitgehend verneint. Offene Immobilienfonds seien eine sichere Geldanlage mit soliden Renditeaussichten, hieß es oft in Anlageberatungsgesprächen. Auch in den Produktinformationsblättern der Anbieter wurden Risiken häufig als gering eingestuft.

 

Hohe Kosten bei offenen Immobilienfonds

 

Viele Anleger glaubten daher an eine sichere Geldanlage und investierten in offene Immobilienfonds. Der Haken: Renditen sind zumeist erst nach einigen Jahren erzielbar und in der Zwischenzeit hat die Realität die Hoffnungen der Anleger auf eine sichere und stabile Vermögensanlage überholt. Die Gründe dafür sind vielschichtig: So fließt bei offenen Immobilienfonds viel Geld in Vertriebs-, Verwaltungs- und Transaktionskosten oder die Erstellung von Gutachten. Die hohen Kosten schmälern die Gewinnaussichten. Damit konnten viele Anleger noch leben, solange ihr Geld nur sicher in einer wertstabilen Vermögensanlage steckte.

Doch auch hier haben sich die Zeiten geändert. Inflation, steigende Zinsen, globale Krisen oder die geringere Nachfrage nach Büroimmobilien machen es offenen Immobilienfonds schwer. Enttäuschte Anleger geben in der Folge häufig ihre Anteile zurück. Wie das „manager magazin“ im Dezember berichtet, haben Privatanleger im September 2025 erneut insgesamt 576 Millionen Euro aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Um über ausreichende liquide Mittel zu verfügen, um die Ansprüche der Anleger befriedigen zu können, müssen häufig Fondsimmobilien in einem schwierigen Marktumfeld verkauft werden. Das kann wiederum zur Folge haben, dass die Anteile weiter an Wert verlieren. 

 

Risiken  verharmlost

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In Anlageberatungsgespräche wurden die bestehenden Risiken aber offenbar gerne verharmlost. So berichtet das „manager magazin“ über eine Anlegerin, die 100.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI von Union Investment, der Fondsgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, investiert hat. Empfohlen wurde ihr die Anlage von ihrer Volksbank. Sie sei ihr als absolut sicher verkauft worden. Die Realität sah dann aber anders aus. Die Anlegerin klagt inzwischen gegen ihre Bank und ist kein Einzelfall. Eine Reihe enttäuschter Anleger des UniImmo Wohnen ZBI hat sich inzwischen an die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gewandt. „Sie berichten immer wieder, dass sie über die Risiken nicht aufgeklärt wurden“, so Rechtsanwalt Seifert, der mehrere Anleger des UniImmo Wohnen ZBI im Rechtsstreit mit ihrer Bank vertritt.

 

Gerichte sprechen Schadenersatz zu

 

Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az. 12 O 287/24), das einer Anlegerin des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen hat.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wiederum hat mit Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass das Risiko im Basisinformationsblatt zum UniImmo Wohnen ZBI mit dem Indikator 2 bzw. 3 auf der siebenteiligen Skala zu gering bewertet wurde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.

Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig. „Sie zeigen aber, dass Anleger offener Immobilienfonds gute Chancen auf Schadenersatz haben, wenn sie über die bestehenden Risiken nicht umfassend aufgeklärt wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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Aktuelles

Rund 42.000 Euro hatte ein Sparkassen-Kunde bei einer Phishing-Attacke verloren. Das OLG Karlsruhe hat nun mit Urteil vom 23. Dezember 2025 (Az. 17 U 113/23) entschieden, dass die Sparkasse für den Schaden aufkommen muss. Damit hat das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe bestätigt (Az.: 2 O 312/22).

Rund 3.200 Schließfächer haben die Täter bei ihrem Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen aufgebrochen und geplündert. Betroffene des Raubs stehen vor einem enormem finanziellen Schaden, zumal der Inhalt der Schließfächer nach Angaben der Sparkasse standardmäßig nur bis zu einem Betrag von 10.300 Euro versichert ist. „Die Sparkasse kann ggf. aber auch über diese Summe hinaus in der Haftung stehen, wenn sie gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.

Seit Ende 2024 warten Anleger der Anleihe der Luana AG (ISIN: DE000A2YPES6) auf die Rückzahlung. Nun ist die Gesellschaft insolvent. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Luana AG eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen.  Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.

Anleger der Inhaberschuldverschreibung ProReal Secur 1 müssen weiter auf ihr Geld warten. Wie die Geschäftsführung der Gesellschaft am 4. Dezember 2025 bekanntgab, wird keine Rückzahlung zum Jahresende erfolgen. Stattdessen wird die Laufzeit erneut um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

130.000 Euro hatte ein Anleger bei der Pro Sachwerte Invest GmbH angelegt und verloren. Nun erhält er sein Geld samt Zinsen zurück. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden (Az. 10 O 236/24). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass der Anlageberater seine Informationspflichten verletzt hat und daher zum Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.