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Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der PKV – Chance für Versicherungsnehmer

Privat Krankenversicherte können nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2017 auf eine ordentliche Rückerstattung hoffen. Nach Ansicht des LG Potsdam hat die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung über Jahre unrechtmäßig erhöht. „Das dürfte allerdings nicht nur für die Axa, sondern auch für andere Versicherer gelten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dabei geht es zunächst nicht darum, dass die Beiträge in der PKV gestiegen sind. „Der Versicherer kann die Beiträge anpassen. Allerdings muss ein unabhängiger Treuhänder die Prämienanpassung absegnen. Voraussetzung ist die Unabhängigkeit des Treuhänders, d.h. er darf nicht den überwiegenden Teil seiner Einkünfte von dem Versicherungskonzern beziehen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Genau diese Unabhängigkeit des Treuhänders war bei der Axa nach Überzeugung des LG Potsdam aber nicht gegeben.

Damit hat das LG Potsdam das erstinstanzliche Urteil des AG Potsdam im Wesentlichen bestätigt. Der Treuhänder, der die Beitragsanpassungen absegnen muss, sei befangen gewesen, da er den überwiegenden Teil seiner Gesamteinkünfte von der Axa beziehe. Die Unabhängigkeit sei damit nicht mehr gegeben. Der klagende Versicherungsnehmer erhält damit seine zu viel geleisteten Beiträge zzgl. Zinsen zurück.

„Diese Problematik dürfte sich auch bei anderen Versicherern ergeben. Wurden die Beiträge unzulässig erhöht, kann der Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Prämien zurückverlangen. Dabei kann es schnell um mehrere tausend Euro gehen“, so Rechtsanwalt Seifert. Allerdings wird am Ende voraussichtlich der BGH entscheiden müssen. Denn die Axa hat die Revision bereits angekündigt.

„Treuhänder müssen Beitragserhöhungen überprüfen. Gleichzeitig werden sie aber auch vom Versicherungskonzern dafür bezahlt. Da kann es um die Unabhängigkeit schnell geschehen sein. Wahrscheinlich wird der BGH entscheiden müssen, wie hoch der Anteil der Zahlungen des Versicherungskonzerns an den Gesamteinkünften des Treuhänders sein darf, damit seine Unbefangenheit noch gegeben ist. Sollte sich der BGH der Potsdamer Rechtsprechung anschließen, könnten auf die Versicherer Klagen in Millionenhöhe zukommen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

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Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).

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Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einer Versicherungsnehmerin überzahlte Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung erstatten. Das hat das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2024 entschieden (Az.: 21 O 249/22).