Rückrufservice

Unternehmensnachfolge und Schenkungssteuer

Die Frage der Unternehmensnachfolge steht bei vielen Betrieben weit oben auf der Agenda. Aufgrund der Corona-Krise wurde sie in vielen Unternehmen vertagt und die Inhaber haben den Betrieb durch die schwierigen Zeiten geführt. Jetzt rückt die Thematik wieder zunehmend in den Vordergrund. Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) steht zwischen 2022 und 2026 bundesweit in rund 190.000 Unternehmen die Unternehmensnachfolge an.

Die Frage der geeigneten Nachfolge erweist sich häufig als schwierig. In inhabergeführten Familienunternehmen soll der Stab häufig an die nächste Generation weitergegeben werden. Das ist nicht immer möglich. „Eine Option für Unternehmer ist auch Firmenanteile im Wege der Schenkung auf verdiente Mitarbeiter zu übertragen. Dabei müssen auch die steuerlichen Konsequenzen beachtet werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dies wurde auch in einem Fall deutlich, den das Finanzgericht Sachsen-Anhalt zu entscheiden hatte. Hier stellte sich für ein Ehepaar als Gesellschafter einer GmbH die Frage der Unternehmensnachfolge. Der Betrieb sollte zwar in den Händen der Familie bleiben und auf den Sohn übergehen. Da dieser jedoch branchenfremd war und keine unternehmerische Erfahrung hatte, wollte das Ehepaar die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen. Daher übertrug es Anteile der GmbH zu jeweils 5,08 Prozent auf fünf ihrer leitenden Angestellten.

Das zuständige Finanzamt vertrat nun die Auffassung, dass die Schenkung der GmbH-Anteile zu steuerpflichtigen Arbeitslohn bei den Angestellten führt. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschied mit Urteil vom 14. Juni 2021 jedoch anders (Az.: 3 V 276/21).

Das Ehepaar habe keine Gegenleistung der Angestellten – weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft - mit der Schenkung verknüpft. Der Geschäftsanteilsübertragungsvertrag enthalte auch keinen Grund für die Übertragung und es sei auch keine Haltefrist vereinbart worden. Vielmehr sei die Übertragung vorbehaltslos ohne jede Bedingung erfolgt. Es sei dem Ehepaar offensichtlich um eine tragfähige Nachfolgelösung gegangen, die den Bestand des Unternehmens sichern solle, so das FG Sachsen-Anhalt. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sei durch die Schenkung nicht angefallen.

„Möglicherweise kann durch die Übertragung der Anteile aber Schenkungssteuer anfallen. Auch bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie sollten Aspekte der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer immer beachtet werden“, so Rechtsanwalt Looser.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/erbrecht-und-schenkungsrecht

Erbrecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Ohne eine eigenhändige Unterschrift ist ein Testament nicht wirksam. „Unterschrift“ ist dabei wörtlich zu nehmen, wie ein Beschluss des OLG München vom 9. August 2024 zeigt (Az.: 33 Wx 115/24 e). Demnach reicht es nicht aus, wenn der Testierende seinen Namenszug neben den übrigen Text setzt. Die Unterschrift müsse am Ende stehen und den Text abschließen, so das OLG.

Befürchten Erben, dass der Nachlass verschuldet ist, können sie die Erbschaft ausschlagen. Die Erbausschlagung kann zwar angefochten werden, allerdings hat die Anfechtung nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken nur dann Erfolg, wenn sich der Erbe im Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat.

Wer ein Erbe antritt, erbt alles – das Vermögen und die Schulden des Erblassers. Daher kann es sinnvoller sein, eine Erbschaft auszuschlagen. Hat sich der Erbe über die Werthaltigkeit des Nachlasses geirrt und fälschlicherweise eine Überschuldung angenommen, kann die Anfechtung der Erbausschlagung möglich sein. Das hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 24. Juli 2024 entschieden (Az.: 21 W 146/23).

Demenz macht ein Testament nicht automatisch unwirksam. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 18. Juli 2024 deutlich gemacht (Az.: 8 O 97/24). Entscheidend für die Wirksamkeit des Testaments sei, ob die testierende Person trotz ihrer Demenzerkrankung noch die Tragweite ihrer letztwilligen Verfügungen klar erfassen kann und frei von den Einflüssen Dritter handelt, so das Gericht.

Streit zwischen einer bevollmächtigten Person und den Erben des Vollmachtgebers ist keine Seltenheit. Dabei verlangend die Erben häufig Auskunft und Rechenschaft über die Transaktionen, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers getätigt hat. Das OLG Naumburg hat nun mit Urteil vom 7. März 2024 deutlich gemacht, dass die Informationspflicht des Bevollmächtigten ihre Grenzen hat (Az.: 2 U 27/23).

Kinderlose Ehepaare gehen häufig davon aus, dass im Todesfall der überlebende Ehepartner automatisch alles erbt. Das ist allerdings ein Irrtum. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, d.h. Eltern und Geschwister des Erblassers erben ebenfalls. Gegebenenfalls können auch noch entfernte Verwandte Erbansprüche geltend machen.