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Unzulässige Abschalteinrichtung auch nach Software-Update - LG Dortmund 4 O 53/20

Nach dem Software-Update sollten die Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen von VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 eigentlich Geschichte sein. Tatsächlich wurde mit dem Software-Update eine neue unzulässige Abschalteinrichtung installiert. So sieht es das Landgericht Dortmund. Mit Urteil vom 28. August 2020 hat es VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 53/20).

Geklagt hatte der Käufer eines Audi A4 mit dem Motor EA 189. Er argumentierte, dass in dem Motor auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Nun in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dieses führe dazu, dass die Abgasrückführung nur in einem Temperaturfenster zwischen 17 und 33 Grad vollumfänglich arbeite. Bei niedrigeren oder höheren Außentemperaturen werde die Abgasrückführung reduziert. Folge sei, dass der Abgasausstoß dann steige. Dabei verwies er auf entsprechende Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

VW bestreitet den Einsatz eines Thermofensters nicht. Allerdings sei es zulässig und werde auch von anderen Autoherstellern verwendet. Zudem habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das Software-Update genehmigt.

Mit dieser Argumentation kam VW beim Landgericht Dortmund nicht durch. VW habe die Funktionsweise des Thermofensters nicht erläutert und nicht dargelegt, warum diese Abschalteinrichtung ausnahmsweise aus Motorschutzgründen zulässig sein sollte. Das Thermofenster sei eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei über den tatsächlichen Emissionsausstoß getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für seine Kaufentscheidung gewesen. Es könne davon ausgegangen werden, dass er den Kaufvertrag bei Kenntnis aller Umstände nicht abgeschlossen hätte. Er sei daher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, so das LG Dortmund.

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Juli 2019 entschieden, dass auch nach dem Software-Update noch eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt und VW deshalb zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 166/18). Dass das KBA grünes Licht für das Update erteilt hat, sei unwesentlich, so das LG Düsseldorf.

„Mit dem Aufspielen des Software-Updates ist ein neuer Tatbestand eingetreten. Hier konnten die Verbraucher auch bei einem Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht wissen, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Daher können Schadensersatzansprüche hier noch geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Landgericht Dortmund hat die Thermofenster nach dem Software-Update beim Motor EA 189 als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet. Solche Thermofenster werden auch beim Nachfolgemotor EA 288 und den größeren Dieselmotoren mit 3 Liter und mehr Hubraum des Typs EA 896 / EA 897 verwendet. „Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei und viele geschädigte Käufer können nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.