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Unzulässige Abschalteinrichtung im EA 288 - OLG Köln verurteilt VW im Abgasskandal

VW gerät im Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 288 weiter unter Druck. Mit dem OLG Köln hat am 19. Februar 2021 auch erstmals ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung  bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 19 U 151/20). Die Revision hat das OLG Köln nicht zugelassen.

Das OLG Köln hat mit der Entscheidung ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln teilweise abgeändert. Da die Anwälte des VW-Konzerns zu dem Berufungsverfahren nicht erschienen sind, hat das OLG Köln ein sog. Versäumnisurteil gesprochen.

In dem Verfahren handelte es sich um ein Fahrzeug des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. VW vertritt den Standpunkt, dass bei diesem Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. „Gerichte sehen das jedoch zunehmend anders und nun hat VW auch erstmals bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 eine Niederlage kassiert“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288

Da die VW-Anwälte dem Gerichtstermin ferngeblieben waren, betrachtete das OLG Köln den Vortrag des Klägers, dass in seinem Fahrzeug eine prüfstandoptimierte Umschaltlogik, vergleichbar mit der unzulässigen Abschalteinrichtung beim EA 189, zum Einsatz kommt, als unstreitig. Auf weitere Differenzierungen komme nicht an, so das OLG Köln.

Weiter führte das Gericht aus, dass das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs bzw. Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware grundsätzlich geeignet ist, den Käufer zu täuschen. Der Kläger sei nach § 826 BGB vorsätzliche sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, urteilte das OLG Köln.

Landgerichte urteilen verbraucherfreundlich

Damit hat erstmals ein Oberlandesgericht VW im Abgasskandal um den Motor EA 288 verurteilt. Verschiedene Landgerichte haben schon zuvor Schadenersatz beim EA 288 zugesprochen. Folgende verbraucherfreundliche Entscheidungen liegen u.a. vor:

  • LG Karlsruhe, 07.02.2021 Az.: 9 O 93/20, Skoda Yeti
  • LG Duisburg, 12.01.2021, Az.: 12 O 88/20, Skoda Superb
  • LG Offenburg, 08.01.2021, Az.: 2 O 168/20, VW Caddy
  • LG Darmstadt, 24.11.2020, Az.: 9 O 305/18, VW Golf VII
  • LG Oldenburg, 06.10.2020, Az.: 1 O 939/20, Audi A3
  • LG Darmstadt, 21.09.2020, Az.: 1 O 89/20, Seat Leon
  • LG Darmstadt, 31.08.2020, Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia
  • LG Hagen, 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19, VW T6
  • LG München, 25.08.2020, Az.: 3 O 4218/20, VW T6
  • LG Offenburg, 29.07.2020, Az.: 3 O 39/20, VW Sharan
  • LG Düsseldorf, 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18, VW Golf VII
  • LG Offenburg, 23.06.2020, Az.: 3 O 38/18, Audi A3
  • LG Heilbronn, 29.05.2020, Az.: Bi 6 O 257/19, VW T6
  • LG München, 31.03.2020, Az.: 3 O 13321/19, VW T6
  • LG Regensburg, 19.03.2020, Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII
  • LG Duisburg,  30.10.2018, Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII

Auch Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen

Zudem hat der EuGH am 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

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Rechtsanwalt Gisevius: „Damit sind auch Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässige Abschalteinrichtungen. Solche Thermofenster werden bei zahlreichen Diesel-Modellen eingesetzt, u.a. auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288. Die aktuelle Rechtsprechung und auch das Urteil des OLG Köln zeigen, dass auch beim EA 288 gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).