Rückrufservice

Unzulässige Abschalteinrichtung Mercedes E 220 - OLG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).

Der Kläger hatte den Mercedes E 220 CDI Blue Efficiency im Mai 2015 als Gebrauchtwagen zum Preis von 23.500 Euro gekauft. In dem Fahrzeug wird ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verwendet. Bei der Abgasrückführung (AGR) kommt ein Thermofenster zum Einsatz. Dadurch erfolgt die AGR nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig. Bei höheren oder niedrigeren Temperaturen wird sie reduziert, wodurch der Stickoxid-Ausstoß steigt. Zudem wird auch die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) verwendet. Dadurch ist der Stickoxid-Ausstoß im Prüfverfahren niedriger als im normalen Straßenverkehr. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das OLG Stuttgart bestätigte, dass es sich sowohl beim Thermofenster als auch bei der KSR um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt. Denn beide Funktionen sorgten dafür, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Mercedes habe trotz der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Im Falle des Thermofensters könne sich Mercedes zwar auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, dies gelte aber nicht für den Einsatz der KSR, so das Gericht.

Damit sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtungen zumindest nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte.

„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 wird anders als bei einer vorsätzlichen Schädigung der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Stuttgart folgte der Rechtsprechung des BGH und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu -  2.350 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 116.000 Kilometer wird nicht abgezogen und das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

Wie die Entscheidung des OLG Stuttgart und weitere Gerichtsurteile zeigen, sind nach der Rechtsprechung des BGH die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal gestiegen. Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 1. August 2025 deutlich gemacht hat, dass Autohersteller sich nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen können, wenn sie eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Dementsprechend bestehen auch bei der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters Schadenersatzansprüche. „Das OLG Stuttgart hat in diesem Punkt zwar anders entschieden, allerdings erging die Entscheidung noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Mercedes-Fahrern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.