Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.
Das KBA hatte bereits im Februar 2024 bekanntgegeben, dass es bei Modellen des BMW X3 mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat. Nach Angaben der Behörde soll bei den betroffenen Modellen die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert werden. Zudem werde auch ein Thermofenster verwendet. Dadurch werde die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen wie sie unter üblichen Betriebsbedingungen zu erwarten sind, reduziert. Die Funktionen führen zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen.
BMW fordert die betroffenen BMW-Fahrer nun auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit dort die unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Dabei soll der AGR-Kühler inklusive Ventile, der Heißfilm-Luftmassensensor und ggf. das Reinluftrohr getauscht werden. Außerdem werden die Steuergeräte neuprogrammiert.
Welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Motor haben, ist derzeit nicht ersichtlich. Werden die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt, riskieren die betroffenen Fahrzeughalter die Stilllegung ihres Autos.
„Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 haben betroffene BMW-Fahrer aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der BGH hat deutlich gemacht, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. „Dem Autohersteller muss somit kein Vorsatz nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Von dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung können nun auch die von dem Rückruf betroffenen BMW-Fahrer profitieren. Bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers haben die Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
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