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Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für BMW X3

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.

Das KBA hatte bereits im Februar 2024 bekanntgegeben, dass es bei Modellen des BMW X3 mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat. Nach Angaben der Behörde soll bei den betroffenen Modellen die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert werden. Zudem werde auch ein Thermofenster verwendet. Dadurch werde die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen wie sie unter üblichen Betriebsbedingungen zu erwarten sind, reduziert. Die Funktionen führen zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

BMW fordert die betroffenen BMW-Fahrer nun auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit dort die unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Dabei soll der AGR-Kühler inklusive Ventile, der Heißfilm-Luftmassensensor und ggf. das Reinluftrohr getauscht werden. Außerdem werden die Steuergeräte neuprogrammiert.

Welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Motor haben, ist derzeit nicht ersichtlich. Werden die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt, riskieren die betroffenen Fahrzeughalter die Stilllegung ihres Autos.

„Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 haben betroffene BMW-Fahrer aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der BGH hat deutlich gemacht, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. „Dem Autohersteller muss somit kein Vorsatz nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Von dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung können nun auch die von dem Rückruf betroffenen BMW-Fahrer profitieren. Bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers haben die Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.