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Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für BMW X3

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.

Das KBA hatte bereits im Februar 2024 bekanntgegeben, dass es bei Modellen des BMW X3 mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat. Nach Angaben der Behörde soll bei den betroffenen Modellen die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert werden. Zudem werde auch ein Thermofenster verwendet. Dadurch werde die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen wie sie unter üblichen Betriebsbedingungen zu erwarten sind, reduziert. Die Funktionen führen zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

BMW fordert die betroffenen BMW-Fahrer nun auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit dort die unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Dabei soll der AGR-Kühler inklusive Ventile, der Heißfilm-Luftmassensensor und ggf. das Reinluftrohr getauscht werden. Außerdem werden die Steuergeräte neuprogrammiert.

Welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Motor haben, ist derzeit nicht ersichtlich. Werden die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt, riskieren die betroffenen Fahrzeughalter die Stilllegung ihres Autos.

„Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 haben betroffene BMW-Fahrer aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der BGH hat deutlich gemacht, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. „Dem Autohersteller muss somit kein Vorsatz nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Von dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung können nun auch die von dem Rückruf betroffenen BMW-Fahrer profitieren. Bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers haben die Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.