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Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für BMW X3

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen des BMW X3 unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt. BMW muss daher einen umfangreichen Rückruf durchführen. Weltweit sind davon etwa 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen, in Deutschland sind es rund 45.000 Fahrzeuge.

Das KBA hatte bereits im Februar 2024 bekanntgegeben, dass es bei Modellen des BMW X3 mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat. Nach Angaben der Behörde soll bei den betroffenen Modellen die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert werden. Zudem werde auch ein Thermofenster verwendet. Dadurch werde die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen wie sie unter üblichen Betriebsbedingungen zu erwarten sind, reduziert. Die Funktionen führen zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

BMW fordert die betroffenen BMW-Fahrer nun auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit dort die unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden. Dabei soll der AGR-Kühler inklusive Ventile, der Heißfilm-Luftmassensensor und ggf. das Reinluftrohr getauscht werden. Außerdem werden die Steuergeräte neuprogrammiert.

Welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Motor haben, ist derzeit nicht ersichtlich. Werden die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt, riskieren die betroffenen Fahrzeughalter die Stilllegung ihres Autos.

„Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 haben betroffene BMW-Fahrer aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der BGH hat deutlich gemacht, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. „Dem Autohersteller muss somit kein Vorsatz nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Von dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung können nun auch die von dem Rückruf betroffenen BMW-Fahrer profitieren. Bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers haben die Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).