Rückrufservice

Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für Mercedes A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA

Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 607 und der Abgasnorm Euro 6.

Wie das KBA am 20. Februar 2023 mitteilte, muss Mercedes unter dem Code 5499024 weltweit fast 20.000 und in Deutschland rund 1.800 Fahrzeuge zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf. Seit 2019 mussten verschiedene Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt geordert werden. In der Regel wurde bei den Modellen ein Software-Update aufgespielt. Auffällig am aktuellen Rückruf ist, dass das KBA diesmal keine konkrete Abhilfemaßnahme des Herstellers nennt. Es ist also nicht klar, ob auch diesmal wieder ein Software-Update aufgespielt werden muss oder andere Maßnahmen nötig sind, um die betroffenen Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

„Zweite Auffälligkeit ist, dass das KBA den Rückruf am selben Tag veröffentlicht hat, an dem das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update, das VW im Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat, rechtswidrig ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Gericht hatte im Fall eines VW Golf entschieden und deutlich gemacht, dass das Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasreinigung enthält.

Thermofenster sind weit verbreitet und werden auch von anderen Autoherstellern vielfach verwendet. Ob es einen Zusammenhang mit dem aktuellen Mercedes-Rückruf und dem Urteil des VG Schleswig gibt, ist allerdings Spekulation. Fakt ist hingegen, dass es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt. „Das heißt, die betroffenen Fahrzeughalter müssen den Rückruf befolgen. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Bevor die betroffenen Mercedes-Kunden ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, sollten sie aber Auskunft darüber verlangen, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen und welche Auswirkungen sie auf den Motor haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist einen Mangel auf. Die Fahrzeughalter haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, können auch Schadenersatzansprüche bestehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Abgas-Skandal, Mercedes News

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.