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Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für Mercedes A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA

01.03.2023

Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 607 und der Abgasnorm Euro 6.

Wie das KBA am 20. Februar 2023 mitteilte, muss Mercedes unter dem Code 5499024 weltweit fast 20.000 und in Deutschland rund 1.800 Fahrzeuge zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf. Seit 2019 mussten verschiedene Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt geordert werden. In der Regel wurde bei den Modellen ein Software-Update aufgespielt. Auffällig am aktuellen Rückruf ist, dass das KBA diesmal keine konkrete Abhilfemaßnahme des Herstellers nennt. Es ist also nicht klar, ob auch diesmal wieder ein Software-Update aufgespielt werden muss oder andere Maßnahmen nötig sind, um die betroffenen Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

„Zweite Auffälligkeit ist, dass das KBA den Rückruf am selben Tag veröffentlicht hat, an dem das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update, das VW im Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat, rechtswidrig ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Gericht hatte im Fall eines VW Golf entschieden und deutlich gemacht, dass das Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasreinigung enthält.

Thermofenster sind weit verbreitet und werden auch von anderen Autoherstellern vielfach verwendet. Ob es einen Zusammenhang mit dem aktuellen Mercedes-Rückruf und dem Urteil des VG Schleswig gibt, ist allerdings Spekulation. Fakt ist hingegen, dass es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt. „Das heißt, die betroffenen Fahrzeughalter müssen den Rückruf befolgen. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Bevor die betroffenen Mercedes-Kunden ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, sollten sie aber Auskunft darüber verlangen, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen und welche Auswirkungen sie auf den Motor haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist einen Mangel auf. Die Fahrzeughalter haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, können auch Schadenersatzansprüche bestehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
29.03.2023

Nachdem der EuGH vor wenige Tagen festgestellt hat, dass Käufer im Abgasskandal grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) Abgastests von Dieselfahrzeugen noch einmal genau unter die Lupe genommen. „Die Ergebnisse legen nah, dass der Abgasskandal noch ein weit größeres Ausmaß hat als bisher angenommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
27.03.2023

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.
21.03.2023

Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für einen echten Paukenschlag gesorgt und die Rechte der Verbraucher mit Urteil vom 21. März 2023 erheblich gestärkt (Az. C-100/21). Der EuGH hat entschieden, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Demnach hat der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.
16.03.2023

In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
13.03.2023

Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
08.03.2023

Auch wenn es noch Schnee gibt, kündigt sich der Frühling langsam an Ostern ist nicht mehr weit. Für Campingfreunde heißt das, dass sie ihre Wohnmobile startklar machen. Das gilt auch für Camper, die mit ihrem VW T5 zu einem Kurztrip oder in den Urlaub aufbrechen möchten. Problem ist, dass den Reiseplänen durch den sog. Öltod beim VW T5 ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.