Rückrufservice

Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für Mercedes A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA

Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 607 und der Abgasnorm Euro 6.

Wie das KBA am 20. Februar 2023 mitteilte, muss Mercedes unter dem Code 5499024 weltweit fast 20.000 und in Deutschland rund 1.800 Fahrzeuge zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf. Seit 2019 mussten verschiedene Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt geordert werden. In der Regel wurde bei den Modellen ein Software-Update aufgespielt. Auffällig am aktuellen Rückruf ist, dass das KBA diesmal keine konkrete Abhilfemaßnahme des Herstellers nennt. Es ist also nicht klar, ob auch diesmal wieder ein Software-Update aufgespielt werden muss oder andere Maßnahmen nötig sind, um die betroffenen Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

„Zweite Auffälligkeit ist, dass das KBA den Rückruf am selben Tag veröffentlicht hat, an dem das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update, das VW im Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat, rechtswidrig ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Gericht hatte im Fall eines VW Golf entschieden und deutlich gemacht, dass das Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasreinigung enthält.

Thermofenster sind weit verbreitet und werden auch von anderen Autoherstellern vielfach verwendet. Ob es einen Zusammenhang mit dem aktuellen Mercedes-Rückruf und dem Urteil des VG Schleswig gibt, ist allerdings Spekulation. Fakt ist hingegen, dass es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt. „Das heißt, die betroffenen Fahrzeughalter müssen den Rückruf befolgen. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Bevor die betroffenen Mercedes-Kunden ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, sollten sie aber Auskunft darüber verlangen, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen und welche Auswirkungen sie auf den Motor haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist einen Mangel auf. Die Fahrzeughalter haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, können auch Schadenersatzansprüche bestehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.