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Unzulässige Abschalteinrichtung - Rückruf für Mercedes A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA

Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 607 und der Abgasnorm Euro 6.

Wie das KBA am 20. Februar 2023 mitteilte, muss Mercedes unter dem Code 5499024 weltweit fast 20.000 und in Deutschland rund 1.800 Fahrzeuge zurückrufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden kann.

Für Mercedes ist es nicht der erste Rückruf. Seit 2019 mussten verschiedene Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in die Werkstatt geordert werden. In der Regel wurde bei den Modellen ein Software-Update aufgespielt. Auffällig am aktuellen Rückruf ist, dass das KBA diesmal keine konkrete Abhilfemaßnahme des Herstellers nennt. Es ist also nicht klar, ob auch diesmal wieder ein Software-Update aufgespielt werden muss oder andere Maßnahmen nötig sind, um die betroffenen Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

„Zweite Auffälligkeit ist, dass das KBA den Rückruf am selben Tag veröffentlicht hat, an dem das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update, das VW im Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat, rechtswidrig ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das Gericht hatte im Fall eines VW Golf entschieden und deutlich gemacht, dass das Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasreinigung enthält.

Thermofenster sind weit verbreitet und werden auch von anderen Autoherstellern vielfach verwendet. Ob es einen Zusammenhang mit dem aktuellen Mercedes-Rückruf und dem Urteil des VG Schleswig gibt, ist allerdings Spekulation. Fakt ist hingegen, dass es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt. „Das heißt, die betroffenen Fahrzeughalter müssen den Rückruf befolgen. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Bevor die betroffenen Mercedes-Kunden ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, sollten sie aber Auskunft darüber verlangen, welche Maßnahmen konkret durchgeführt werden sollen und welche Auswirkungen sie auf den Motor haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist einen Mangel auf. Die Fahrzeughalter haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, können auch Schadenersatzansprüche bestehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal, Mercedes News

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.