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Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - Axa muss überhöhte Beiträge zurückzahlen

Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022. Das Gericht entschied, dass Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat – unterm Strich knapp 7.700 Euro.

Beitragserhöhungen in der PKV sind nur dann zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer dazu darstellen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Das Landgericht Görlitz ist der Rechtsprechung des BGH nun gefolgt. Es stellte fest, dass die Axa Krankenversicherung eine Beitragserhöhung eines bestimmten Tarifs zum 1. Januar 2018 nicht ausreichend begründet hat und dem Kläger daher die zu viel gezahlten Beiträge erstatten muss.

„Die Versicherungsgeber begründen die Beitragserhöhungen häufig nur mit allgemeinen Angaben zu gestiegenen Kosten. Solche pauschalen Angaben reichen jedoch nicht aus. Der BGH hat klargemacht, dass der Versicherer deutlich darstellen muss, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Beitragserhöhung notwendig geworden ist“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Tariferhöhungen wurden nicht nur von der Axa, sondern auch von anderen privaten Krankenversicherungen zum Teil unzureichend begründet. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern können. Zahlreiche Gerichte haben schon zu Gunsten der Versicherungsnehmer entschieden.

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Aktuelles

Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, ist der Widerspruch einer Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. Dezember 2024 erneut bestätigt (Az.: IV ZR 191/22). Zudem stellte der IV. Zivilsenat klar, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe gezogener Nutzungen erst mit der Herausgabe des Erlangten endet. Damit hat der BGH die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch einer Lebensversicherung gestärkt. 

Die Allianz Lebensversicherung durfte eine sog. Riester-Rente nicht einseitig kürzen. Das hat das OLG Stuttgart mit einem wegweisenden Urteil vom 30. Januar 2025 entschieden (Az. 2 U 143/23) und die Rechte der Versicherungsnehmer damit erheblich gestärkt.

Viele private Krankenversicherungen (PKV) haben erhebliche Beitragserhöhungen für das Jahr 2025 angekündigt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung sollen die Prämien für rund zwei Drittel der Versicherten im Schnitt um 18 Prozent steigen. „Das ist ein tiefer Griff ins Portemonnaie der betroffenen Versicherungsnehmer. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Beitragserhöhung in der PKV auch rechtlich zulässig ist“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser.

Der Widerruf einer Lebensversicherung kann auch Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgt sein. Das hat der BGH mit Urteil vom 19. Juni 2024 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 357/21). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Widerruf einer Lebensversicherung in gleich 13 Fällen erfolgreich erfolgt ist.

Die Herabsetzung des Rentenfaktors in Rentenversicherungen ist rechtlich umstritten. Die Allianz-Rentenversicherung hat nun am Amtsgericht Reinbek eine Niederlage kassiert. Das Gericht entschied mit Urteil vom 10. Juli 2024, dass das Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente nicht hätte absenken dürfen (Az.: 14 C 473/23).